aa ich kenne die Tanzregeln;
3 a ich weiß, daß die Menschen sich unterhalten wollen oder ihreMeinung zur Geltung bringen, oder die Versammlung störenwollen usw.;
4a ich weiß, daß jeder Mensch zu Fuß oder zu Wagen einem be-stimmten Ziele zustrebt: er sagt es mir auch, wenn ich ihnfrage;
5 a die wohldurchdachte Heeresordnung schrieb die Aufstellung
der Hopliten in Phalanxstellung vor: diese Heeresordnungkenne ich;
6 a zahlreiche Gründe haben die Vertreter zweier Firmen ver-
anlaßt, ihre Unternehmungen zu verschmelzen, nun kommensie zusammen und setzen in langer Beratung den Vereinigungs-vertrag auf, kraft dessen die Fusion stattfindet.
Diese Art von Erkenntnis nennen wir „Verstehen“, und es ob-liegt uns nun nur noch, die Besonderheit dieser Erkenntnisweisemerkmalmäßig zu bestimmen. Was heißt das: „ich verstehe“ eineErscheinung?
Wenn wir den Erkenntnisweg in Betracht ziehen, den wir beimVerstehen durchmessen — und darauf kommt es ja wohl vor alleman —, so können wir Verstehen Sinnerfassen nennen. Wir machenuns eine Erscheinung dadurch verständlich, daß wir ihren „Sinn“ zuergründen suchen, das aber bedeutet wieder: daß wir sie in einen unsbekannten Zusammenhang einbeziehen. Wir kennen die Regelneines Spiels und wissen, welche Handlungen vorzunehmen sind, wennman in diesem Spiele gewinnen will. Nehmen wir Handlungen wahr,die sich aus den Zwecken des Spiels deuten lassen, so verstehen wirsie als solche Spielhandlungen. Natürlich können wir uns „irren“:vielleicht spielten die Leute auf der Wiese gar nicht Fußball, sondernRugby oder sie „rauften“ sich nur, dann haben wir ihre Handlungs-weise eben nicht „verstanden“, oder richtiger: „mißverstanden“.Eine Erscheinung, ein Vorgang kann gleichzeitig an mehreren Sinn-zusammenhängen teilhaben, dann „verstehen“ wir sie in ihrer mehr-fachen Sinnbezogenheit: in Fall 3 a sind die Zusammenhänge dieSprache, der Zweck des Sprechenden, der Zweck der Versammlung,in dem das Durcheinanderschwatzen stattfindet usw.
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