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Fünfzehntes KapiteJDie Gesetze
1. Die Begriffe: Gesetz und Gesetzmäßigkeit
Wir haben bereits an zwei Stellen von „Gesetzen“ und „Gesetz-mäßigkeit“ im Wirtschaftsleben Kenntnis erhalten: bei der Erörte-rung der richtenden und der ordnenden Nationalökonomie. In beidensind wir diesen Begriffen begegnet, und ich habe ihren Inhalt dog-matisch dargestellt, ohne mich der Mühe zu unterziehen, die Be-griffe „kritisch“ zu untersuchen.
Wenn wir uns jetzt vor die Frage gestellt sehen: ob es in der ver-stehenden Nationalökonomie auch Gesetze und Gesetzmäßigkeit gebe,und welchen Wesens diese etwa seien, müssen wir uns doch einenAugenblick besinnen auf die Bedeutung, die den vielgebrauchtenWörtern zukommt.
Das Ergebnis einer Durchmusterung des umfangreichen Schrift-tums 11 * ist dieses: daß eine einheitliche Sinngebung der Begriffenicht besteht und im ganzen ein ziemlicher Wirrwarr unter denGeistern herrscht 116 . Es bleibt uns also nichts übrig, als selbst denSinn der Worte zu bestimmen.
Wenn wir auf die ursprüngliche Bedeutung des Wortes „Gesetz“zurückgehen, so finden wir, daß der Ausdruck aus der Rechts-sprache stammt: Gesetz heißt soviel wie unverbrüchliche Norm(Vorschrift), die keine Übertretung zuläßt. Gesetzmäßigkeit würdedann der dem Gesetze entsprechende Zustand (oder das dem Ge-setze entsprechende Verhalten) sein.
Gleichzeitig wird das Wort in den Religionen (am schroffstenin der jüdischen) verwendet, um die von Gott gesetzte Norm oder
114 Siehe die Übersicht in Eislers Wörterbuch der Philosophie. S. v. Gesetz.
116 Die ganze Verfahrenheit des Problems „Gesetz“ ersieht man am besten ausder zusammenfassenden Darstellung bei Rudolf Eucken, Geistige Strömungender Gegenwart; der Grundbegriffe der Gegenwart, 5 . Aufl. 1916. S. 1 48 ff. DasSchrifttum über den Gesetzesbegriff ist unübersehbar. Eine Aufzählung würdeSeiten füllen; ich verzichte deshalb darauf und verweise auf die (unvollständige)Zusammenstellung bei Eisler. Auf die wichtigsten Erscheinungen habe ich amgeeigneten Ort aufmerksam gemacht.