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Notwendigkeit, das heißt Gesetzmäßigkeit, das müssen wir alsofesthalten, gibt es nicht im Bereich der Erfahrung, wie wir schonwissen (siehe Seite n4ff-) : es gibt sie nur im Bereich des Apriori.
Unsere Aufgabe würde also darin bestehen: nachzuforschen, obes verites de raison im Bereiche der Wirtschaft gibt. Dabei werdenwir unsere Aufgabe auf die beiden Sphären des Verstehens zu er-strecken haben: die Sinnsphäre und die Wirkenssphäre, und werdendiese beiden Sphären getrennt auf Gesetzmäßigkeit und Gesetze unter-suchen müssen, da, wie sich zeigen wird, sie in einem sehr ver-schiedenen Verhältnis zu diesen Begriffen stehen.
2. Die Sinngesetze
Es gibt im Bereiche der Kultur, insonderheit der menschlichen Ge-sellschaft, so etwas wie sinnotwendige Beziehungen. Sie machen dasaus, was wir die Sinngesetzmäßigkeit nennen, und die a priori ausdem Sinn abgeleiteten Sätze nennen wir deren Gesetze. Alle soge-nannten Wirtschaftsgesetze tragen diesen Charakter, obwohl sie vonihren Vätern meist für etwas ganz anderes angesehen werden. Inzahlreichen Fällen wird die folgende Untersuchung auf das hinaus-laufen, was man als Entzauberung bezeichnen könnte: die verschiede-nen Gesetze werden aus ihrem eingebildeten in ihren wirklichen Standzurückversetzt. Dabei ist es zuweilen sehr lustig anzusehen, wie hintereiner großen Aufmachung ein silbernes Nichtschen oder ein goldenesWarteweilchen sich verborgen hat, das nun in seiner mitleiderregendenKümmerlichkeit uns vor die Augen tritt und fast unseren Spott er-regt Das gilt vor allem von der ersten Art wirtschaftlicher Gesetze,die ich die Größengesetze nennen will, obwohl die Bezeichnungebensowenig genau paßt wie die für die beiden anderen Arten, die ichaußerdem unterscheide, nämlich die Strukturgesetze und die Fiktions-gesetze. Diese drei Arten von Gesetzen entsprechen den drei Artenvon Gesetzmäßigkeiten, die wir aufstellen können: der mathemati-schen, der wesensmäßigen und der rationalen. Aber wenn die Aus-drücke auch zu wünschen übrig lassen: die Sache selbst ist voll-kommen klar, wie sich zeigen wird.
i. Die mathematische Gesetzmäßigkeit, aus der sich Größen-gesetze ableiten lassen, betrifft die Teil-Summe-Beziehung (xäv,
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