Dritter Teil
Die Lehre von der Wirtschaft als Ganzes
Sechzehntes Kapitel
Der Geltungsbereich der drei Nationalökonomien
1. Die Besonderung der ErkenntnisweisenIch habe an anderer Stelle (siehe das sechste Kapitel unter 3.)schon auf die große Vertiefung hingewiesen, die unser Wissen da-durch erfahren hat, daß es uns die Einsicht in die Mannigfaltigkeitder Erkenntnisweisen erschlossen hat. Die wichtige Aufgabe einerfruchtbaren Erkenntnistheorie besteht nun aber darin, die besonderenAufgaben der verschiedenen Erkenntnisarten zu bezeichnen und nachMöglichkeit scharf voneinander abzugrenzen. Vor allem gilt es, diedrei Erkenntnisweisen, die sich der Verstandeskategorien als ihrerHilfsmittel bedienen: die Metaphysik, die ordnende und die ver-stehende Wissenschaft in ihrer Eigenart und in ihrer Unterschied-lichkeit richtig zu erfassen und ihnen ihren Anwendungsbereichzuzuweisen. Denn darauf kommt es an: die Angemessenheit be-stimmter Erkenntnisweisen für bestimmte Erkenntnisgebiete festzu-stellen. Da wird es denn nun darauf hinauslaufen, daß wir die Meta-physik als die dem Bereiche des Absoluten, die ordnende Wissen-schaft als die dem Bereiche der Natur und die verstehende Wissen-schaft als die dem Bereiche der Kultur angemessene (adäquate) Er-kenntnisweise gelten lassen.
Diese Forderung nach einer ihrem Forschungsgebiet angemessenenErkenntnisweise erheben jetzt die Vertreter der Naturwissenschaftenmit vollem Rechte, indem sie sich damit zugleich gegen die Hinein-tragung fremder Begriffssysteme in ihre Wissenschaft mit Ent-schiedenheit wenden. „Alles Naturgeschehen“, so äußert sich einhervorragender Erkenntnistheoretiker aus dem Bereiche der Natur-wissenschaften, „verlangt eine naturwissenschaftliche Deutung, undjedes Zurückgehen auf eine Begriffsbildung anderer Art würde—