über das Wesen der nationalökonomischen Theorie mich zu äußernhabe, den rationalen Schematen ihren Platz im System einer ver-stehenden Nationalökonomie anzuweisen.
Siebzehntes Kapitel
Die Gliederung der Gesamtlehre von der Wirtschaft
Es ist ein Unglück für uns, die wir die Lehre von der Wirtschaftverkünden sollen, daß wir keinen Ausdruck haben, der diese Gesamt-lehre bezeichnet. Das Wort „Nationalökonomie“ würde sich jaohne Zweifel am besten dazu eignen, sowohl seiner Sinnlosigkeitwegen, wie ich schon sagte, als auch deshalb, weil es sich im täg-lichen Leben eingebürgert hat: man studiert Nationalökonomie, wieman Jurisprudenz, Medizin, Theologie usw. studiert, und beschäftigtsich dabei mit allen Disziplinen, die die menschliche Wirtschaft zumGegenstände haben, so verschiedener Art sie auch sein mögen, so wieder Jurist Rechtsphilosophie, Rechtsgeschichte, Rechtsdogmatik,forensische Medizin und vieles andere, der Mediziner ebenso allerhandWissenschaften und allerhand Kunstlehren studiert.
Leider aber läßt sich der Ausdruck Nationalökonomie in diesemumfassenden, unwissenschaftlichen Sinne nicht verwenden, weil erschon festgelegt ist, wenn auch in schwankender Bedeutung, für einenTeil dieser Gesamtdisziplin, nämlich die Wissenschaft von derGesellschaftswirtschaft. Es bleibt uns deshalb bis auf weiteres nichtsübrig, als etwas umständlich von einer „Gesamtlehre von derWirtschaft“ zu sprechen, von der dann also die Nationalökonomieden wissenschaftlichen Teil bildet. Alsdann ergibt sich als natürlicheGliederung für diese Gesamtlehre von der Wirtschaft die Ein-teilung in:
1. Wirtschaftsphilosophie,
2. Wirtschaftswissenschaft,
3 . Wirtschaftskunstlehre.
1. Die Wirtschaftsphilosophie
Ich habe oben, wo ich die Einstreuung metaphysischer Brockenin die Nationalökonomie als unappetitlich abgelehnt habe (sieheS. 288), ausdrücklich die Berechtigung eines Zweiges der Gesamt-