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Wirtschaft des privaten Wirtschaftssubjekts. Dann erfassen sie diewichtigste unter diesen Wirtschaften: den Haushalt des Fürsten , undwachsen sich allmählich zu finanzwirtschaftlichen Traktaten undLehrbüchern aus, wie namentlich in Frankreich: Boisguilbert !Sully! Yauban! oder ergreifen die gesamte Regierungstätigkeit undbringen dann eine Zusammenstellung aller für die „Kammerverwal-tung“ notwendigen, praktischen Verhaltungsmaßregeln zur pfleg-lichen Behandlung der Forsten, Domänen, Bergwerke, Manufakturenusw. Damit sind wir hei der deutsch -österreichischen Kameralistik:den V. L. von Seckendorf f, J. J. Becher, Ph. W. von Hornigk,W. von Schröder, J. von Sonnenfels, J. H. von Justi u. a. an-gelangt. Und von dieser stammt dann unmittelbar ab die „praktischeNationalökonomie“, die sich seit Heinrich Rau durch die deut-schen Lehrbücher hindurchschleppt. Was Rau, der zuerst die Markt-mechanik der englisch -französischen Nationalökonomen mit deralten Kameralistik zu einem Monstrum von Un-System zusammen-fügte, sich unter einer „praktischen“ Volkswirtschaftslehre vor-stellte, sagt er in folgenden Worten: „Die Volkswirtschaftspflege(Wohlstandssorge, Wirtschaftspolizei) ist die unmittelbar auf denguten Erfolg der Volkswirtschaft oder auf den Volkswohlstand ge-richtete Tätigkeit der Regierung. Sie bildet... einen besonderen Teilder Regierungsgeschäfte, einen zusammenhängenden Inbegriff vonRegierungsmaßregeln .“ 29 Von ihr handelt sein zweiter Band.
Im Laufe der Zeit haben sich dann allmählich drei unterschiedlicheKunstlehren auf unserem Gebiete herausgebildet. Das sind
i. die Privatwirtschaftslehre, die sich, wie ihre jüngereSchwester, die Nationalökonomie, zurzeit im Zustand einer „Krise“befindet: sie sucht nach einem fest abgegrenzten Arbeitsgebiet. Diezwei Auffassungen, die sich im Kampfe gegenüberstehen, sindfolgende: diejenige, die diese Lehre wirklich als „Privatwirtschafts-lehre“, wir können hinzufügen: im Zeitalter des Kapitalismus