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Das Gewerbe.
mals handwerksmäßiger Gütererzeugung richtig zu bestimmen, wollteman sich etwa damit begnügen, das Vordringen des Kapitalismuslediglich in dem eigenen Arbeitsgebiete des früheren Handwerks zuverfolgen. Also etwa festzustellen, welchen Umfang der „Mittel-betrieb" oder der „Großbetrieb" nach den Angaben der Statistikin den „wichtigsten Zweigen des früheren Handwerks" — vergl.Anlage 32 — gewonnen haben. Natürlich kommen diese Ziffernanch in Betracht. Wir ersehen daraus, daß in den aufgeführtenZweigen in dem Zeitraum von 1882—1895 die Zahl der in„Kleinbetrieben", also vorwiegend handwerksmäßig beschäftigtenPersonen von etwa vier Fünftel auf zwei Drittel zurückgegangenist. Ziehen wir aber die zunehmende Produktionsleistung dergrößeren „Betriebe" in Rücksicht ebenso wie deren Verringerungin den kleinen und kleinsten, so werden wir nicht zuviel behaupten,wenn wir sagen, daß in dem ureigenen Herrschaftsgebiete hand-werksmäßiger Produktion doch mir etwa noch die Hälfte derArbeit in „Kleinbetrieben" geleistet wird.
Diejenigen Produktionszweige, in denen der „Großbetrieb" inderselben Gruppierung der Arbeitsverrichtungen, wie sie das Hand-werk vorgenommen hatte, vordringt, sind namentlich Maurereiund Zimmerei, dann aber doch auch Schlosserei.
Nun ist aber ganz besonders wichtig zu beachten, daß sich indieser Form keineswegs alle oder auch nur die wichtigste kapita-listische Produktion, durch die alte Handwerksarbeit ersetzt wird,heutigentags abspielt. Es wäre auch auffallend, wenn es so wäre.Denn die Bildung von Berufszweigen, wie sie durch die kapita-«listische Organisation hervorgerufen wird, muß naturgemäß eineandere sein als sie die Handwerker im Ablaufe der Jahrhundertevorgenommen hatten. Diese, das wissen wir, hatten eine solcheAnzahl von Verrichtungen solcher Art zu einem Gewerbezweigezusammengefaßt, wie sie am zwanglosesten die Berufstätigkeit eiuespersönlich wirkenden Arbeiters und seiner wenigen Hilfskräfte —des Meisters mit seinen Gesellen und Lehrlingen — zu bildenvermochten. Die kapitalistische Unternehmung kennt diese Rück-sichtnahme auf persönliches Wirken nicht. Sie bestimmt dieZusammengehörigkeit der einzelnen Arbeitsverrichtungen und Pro-