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Die deutsche Volkswirtschaft im neunzehnten Jahrhundert / von Werner Sombart
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Das Gewerbe.

andern Landes. Aber es gilt doch auch für die Deutschen : mansoll die Pflichttreue des einzelnen nicht auf eine zu harte Probestellen und lieber Vorkehrungen treffen, daß er nicht in Ver-suchung komme, vom Pfade der Tugend abzuweichen. Diese Er-wägungen sind es wohl, denen der weitere Ausbau des Kartell-wesens auch in Deutschland zu danken ist. Sie mußten zunächstdazu führen, etwelche Möglichkeit einer Beaufsichtigung der syndi-zierten Unternehmungen zu schaffen, in Form von KontrollbureauS,Aufsichtskommissionen und dergleichen, denen sich dann Verein-barungen über Strafen bei Übertretung der Konvention nnd ähn-liche Zwangsmittel ergänzend anfügten. Die weiteren Schrittebestanden dann in einer Beschränkung der Absatzfreiheit der ein-zelnen Werke. Man wies diesen entweder bestimmte Gebiete zu,in denen sie allein ihre Ware vertreiben durften, oder man be-nahm ihnen überhaupt die Möglichkeit des direkten Verkehrs mitder Kundschaft, indem man ein gemeinsames Verkaufsbureau er-richtete, das alle Bestellungen zu vermitteln hat.

Damit war der einstweilen höchste Punkt in der Entwickelungder Syndikatsorganisation in Deutschlaud erreicht. Es ist der-jenige, auf dem die festestgefügten Verbände, wie das Rheinisch-Westfälische Kohlensyndikat, das Westfälische Kokessyndikat und einigeandere heute angelangt sind: Das Syndikat setzt die Verkaufs-preise fest, ebenso wie die Produktionsmenge, verteilt die Gesamt-produktion unter die einzelnen Werke und vermittelt den Absatzdurch eigene Verkaufsbureaus. Die juristische Form, in der eserscheint, ist in diesen Fällen die Aktiengesellschaft.

In letzter Zeit sind in den Kreisen der deutschen IndustriellenBestrebungen hervorgetreten, die Organisation der Kartelle nochweiter zn vervollkommnen und sie derjenigen der amerikanischenTrusts zu nähern. Bei diesen, wie man weiß, verliert das einzelneWerk auch seine Betriebsfreiheit, die es in Deutschland noch invollem Maße besitzt. Die Gesamtproduktion wird nicht nur wiejetzt bei uns festgesetzt und uach Raten, also rein quantitativ verteiltsondern sie wird von der Zentrale aus geregelt und den einzelneuWerken wird ganz genau die Art und Weise vorgeschrieben, inder sie die ihnen zugewiesene Gütermenge herzustellen haben.