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Die LvsungSvcrsuchc.
Resorm auf dem Gebiete der ^ohnarbcilersrage in Teulsch-laud zu förderi?.
Als wesentliche Bestandteile dieser Reform erachtet sie:den weiteren Ausbau der Gesetzgebung im Interesseder Arbeiterklasse;
d) die Förderung der Bestrebungen der Arbeiter, inBerussvercincn und Genossenschaften ihre Lage zu ver-bessern.
II. Als deutsche Sektion der Internationalen Ver-einigung für gesetzlichen Arbeiterschntz deren Bestrebungenmit allen gesetzlichen Mitteln zu unterstützen. (Vcrgl. überdiese das Kapitel 5.)
Tie „Gesellschaft für soziale Reform" sucht ihre» Zweckzu erreichen durch:
1. Gründling von Zwcigvereinen Ortsgruppen),
2. Veranstaltung von Vorträgen nnd Kursen belehren-den Inhalts,
3. Verteilung von Flugblättern, Broschüren usw.,
4. Absenduug von Petitionen an die Regieruugeu, ge-setzgebenden Körperschaften, Verwaltungsbehörden usw.,
3. Abhaltung von Kongressen (Generalversammlung)zur Beratung über die iu K 1 bezeichneten Zwecke.
In der folgenden Darstellung handeln die Kapitel 3uud 4 von dcu Maßregeln der sogenannten „Selbsthilfe":gewerkschaftlichen nnd Uonsnmentenorganisntionen, währenddie Kapitel 5 ff. sich mit der „sozialen Resorm" im engerenSinne befassen, das heißt diejenigen Reformen ans demGebiete der Gesetzgebung uud Verwaltung znr Sprachebringen, die im Interesse der gewerblichen Lohnarbeiternotwendig erschienen sind oder in Znknnft notwendig er-scheinen, tnn nicht unbeträchtlicher Teil dieser Reformenbezieht sich auf weitere Kreise der Lohuarbeiterschaft, als vondem Thema, das in diesem Bändchen mir gestellt war, um-