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Die gewerbliche Arbeiterfrage / Werner Sombart
Entstehung
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Wesen und Wirkung des Arbeitcrschntzcs.

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Er sorgt für ihn, wenn nnd insoweit er tatsächlich Arbeitfindet. Tcr AusdruckFabrikgesetzgebung" hat mir einehistorische Bedeutung, er stammt daher, das; der moderneArbeiterschutz ursprünglich sich mir auf Fabrikarbeiter erstreckte.

Ter Arbeiterschutz umfaßt im einzelnen folgendes:

a.) Tas Verbot der Beschäftigung bestimmterArbeiterkategorien, kindlicher, jugendlicher, weiblicherArbeiter überhaupt, oder bei einzelnen Arbcitsverrichtuugen,also etwa in gesundheitswidrigen Betrieben nsw. Tie Alters-grenze zwischen kindlichen nnd jugendlichen Arbeitern istkeine feste, sondern variiert in den verschiedenen Ländern.In Teutschland reicht die kindliche Arbeit soweit wie dieSchulpflicht d. h. bis zum 13. bzw. 14. Lebensjahre: diejugendliche Arbeit vom 14. bis zum 18. Lebensjahre.

I)) Tie Beschränkung der zulässigen Arbeitszeitfür die beschäftigten Personen. Tiefe Kategorien von Be-stimmungen regeln also dasjenige, was wir den Maximal-arbeitstag nennen, die Sonntagsruhe, die Nachtarbeit.

o) EnthältderArbeiterschntz seknndäreBesti in m nngen,die sich namentlich beziehen ans die Fabrikhygiene nnd Fabrik-moral (Vorschriften betreffs Reinlichkeit, Lüftung nsw. derArbeitsränmc, Anlage getrennter Ankleideräume uud Abortefür die verschiedenen Geschlechter nnd dergl.), die sich fernerbeziehen auf die Arbeitsordnung (Vorschrift einer Arbeits-ordnung,Erlässe" öffentlich auszuhängen usw.); sowie endlichauf die Art und Weise der Lohnauszahlung. Hierhin ge-hört auch das sogenannte Truck-Verbot, d. h. das Verbot,dem Arbeiter in beliebigen Sachgütern, etwa Erzeugnissender eigenen Fabrik, statt in Geld auszuzahlen. Es war inden Anfängen des Kapitalismus gelegentlich vorgekommen,daß man dem Arbeiter seinen Wochenlohn in Regenschirmenoder dergl. auszahlte, die er dann erst mühsam ans demMarkte selber zu Geld machen mußte.