Der Arbcitcrschntz.
Die Notwendigkeit des Arbeitsschutzes ist heute in fastallen Kreisen anerkannt. Man streitet nur noch über dasMas; seiner Ausdehnung. Trotzdem ist eS gut, die Einwändekennen zu lernen nnd in Kürze zu widerlegen, die gegenihn erhoben wurden, nnd die mich heute noch gelegentlichins Feld geführt werden, wenn es sich nni die Ausdehnungdes Arbciterschutzes nach irgend einer Richtung hin handelt.
Die Haupteiuwände gegen den Arbeiterschutzsind folgende:
1. Er enthält einen Eingriff in die persönliche Frei-heit des Arbeiters. Tiefer Einwand erledigt sich leicht mitdem Hinweise darauf, daß er nicht Von denjenigen erhobenwird, in deren persönliche Freiheit der Eingriff erfolgen soll,uämlich von Arbeitern, sondern von denjenigen Elementendes öffentlichen Lebens, die in allen übrigen Punkten, woes sich wirklich um die Gewährung von Freihcitsrechtenhandelt, sich außerordentlich zurückhaltend zu zeigen Pflegen,die insbesondere auch deu Arbeitern dort, wo diese die Frei-heit erstreben, nämlich in ihrer Gewerkschaftsbewegung, sieihnen ängstlich vorenthalten, deren Autorität iu diesen Fragenalso außerordentlich zweifelhaft ist. Es genügt, daß dieArbeiter selber den Arbcitcrschntz fordern, und deshalb liegtauch keinerlei prinzipielles Bedenken vor, den Arbciterschntzauf alle Kategorien der Arbeiter, also auch der erwachsenenmännlichen Arbeiter, wie er in der Einführung eines all-gemeinen Maximalarbcitstagcs in die Erscheinung tretenwürde, auszudehnen.
' 2. Macht man den Arbciterschnv für die Verwilderungder Massen verantwortlich, weil er durch das Verbot derKinderarbeit, durch das Verbot der Sonntagsarbcit oderauch durch eine allgemeine Beschränkung der täglichen Ar-beitszeit den Arbeitern zu viel freie Zeit gäbe, vou der sieeiueu heilsamen Gebrauch zu machen nicht in der Lage