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Die gewerbliche Arbeiterfrage / Werner Sombart
Entstehung
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Der Arbeitsschutz,

form") die Kristallisationspunkte für den Gedanken derSozialrcform im modernen Sinne bildet, hat dann imJahre 1901 ein internationales Arbeitsamt mit dem Sitzein Basel begründet. Im vergangenen Jahre hat sie inKöln ihren ersten Kongreß abgehalten, Tie wichtigstenBestimmungen ihrer Satzungen sind folgende:

Art. 1. Es wird eine internationale Vereinigung für gesetz-lichen Arbcitcrschntz gebildet. Ihr Sitz ist die Schweiz .Art. 2. Zweck dieser Vereinigung ist:

I. ein Bindeglied zu sein sür alle, die in den verschiedenenIndustrieländern die Arbciterschutzgesctzgcbnng als Notwendigkeitbetrachten;

II. ein internationales Arbeitsamt zu errichten, mit derAufgabe, eine periodische Sammlung der Arbeiterschntzgesctze allerLänder in französischer, deutscher und englischer Sprache heraus-zugeben oder einer solchen Veröffentlichung seine Mithilfe znleisten.

Diese Sammlung soll enthalten:

a) den Wortlaut oder Hauptinhalt aller in Kraft stehendenGesetze, Verordnungen, Beschlüsse oder Erlasse, betreffendden Arbcitcrschutz im allgemeinen, namentlich derjenigenüber Frauen- und Kinderarbeit, über die Einschräuknngder Arbeitszeit erwachsener männlicher Arbeiter, überSonntagsrnhc, periodische Ruhezeiten und über gefährlicheGewerbe;

b) eine geschichtliche Darstellung dieser Gesetze nnd Ver-ordnungen;

o) den Hauptinhalt der amtlichen Berichte nnd Schriftstückeüber die Auslegung und Vollziehung diese Gesetze, Ver-ordnungen, Beschlüsse oder Erlasse.

III. Das Studium der Arbeitcrgesetzgebuug der verschiedenenLänder zn erleichtern und besonders den Mitgliedern der Ver-einigung über die iu Kraft stehenden Gesetze nnd deren An-wendung in den verschiedenen Ländern Auskunft zu geben.

IV. Durch Ausarbeitung von Denkschriften oder in andererWeise das Studium der Frage zu fördern, wie die verschiedenenArbciterschntz-Gesetzgebungen in Übereinstimmung gebracht werdenkönnen, und wie eine internationale Arbeitcrstatistik einzu-richten ist.