Die internationale Regelung des Arbciterschutzes. 83
Bereits im Jahre 1855 befürwortet die Regierung desClintons Glarus den Gedanken internationaler Verein-barungen zwischen den Industriestaaten Europas in bezugauf Arbeitszeit, Beschäftigung der Kinder usw.; dann niinmlihn die Bundesregierung auf und sucht durch Rundschreibenim Jahre 1889 und 1889 die Regierungen der verschiedenenStaaten Europas für den Plan zu interessieren.
Tiefe Bemühungen blieben jedoch erfolglos. Ebensostellt einen fast vollständigen Mißerfolg dar die anf Grunddes Erlasses Wilhelms II. vom 4. Februar 1890 nachBerlin einberufene, vom 15. bis 29. März daselbst tagendeJuteruatiouale Arbeiterschutzkonsercnz.
Neues Leben gewann die Idee des internationalenArbeitsschutzes im Jahre 1897. In diesem Jahre wurdeauf zwei Arbciterschntzkongrcssen — in Zürich uud Brüssel -übereinstimmend der Beschluß gefaßt, zunächst auf die Er-richtung eines internationalen Arbeiterschntzamtes hinzu-wirken, dem die Propagierung der Idee des internationalenArbeiterschntzcs obzuliegen hätte.
Während der Züricher Kongreß ein offizielles, von denRegierungen der verschiedenen Staaten zu errichtendes Ar-bcitcramt im Auge hatte, wurde in Brüssel der Plan gefaßt,znnächst auf die Errichtung eines internationalen In-stituts aus privater Initiative hinzuwirken und dieRegierungen zum späteren Anschluß zu bewegen. TicserGedanke erwies sich als der glücklichere. Er hat bald daraufseine Verwirklichung gefuudcn, als im Jahre 1900 bei Ge-legenheit der Pariser Weltausstellung die „^ssovlÄriouiirtsruaticmgls xour ta IsZisIation clu Iravail" begründetwurde. Tiefe „Internationale Vereinigung für gesetzliche,?Arbeiterschutz", die, wie ich fchon an anderer Stelle erwähnte,in ihren über alle Industrieländer verbreiteten Sektionen(die deutsche Sektion nennt sich „Gesellschaft für soziale Rc-
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