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Die gewerbliche Arbeiterfrage / Werner Sombart
Entstehung
Seite
86
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Der Arbciterschutz.

Ter moderne Arbeiterschutz hat eine Art von Vor-geschichte in der Gesetzgebung der schweizer Kantonezum Schutze der Hansindustriearbciter. Tiefe be-ginnen bereits gegen Ende des 17. Jahrhunderts mit denLohnfestsetzungen der Züricher Regierung in den Jahren1674 uud 1L73.

Tie Geschichte des modernen Arbeiterschntzes datiertdoch aber erst seit der Zeit, als der Unfug der Fabrikarbeilsich fühlbar zu machen begann: er beginnt als Fabrik-gesetzgebung.

Auch die Anfänge der Fabrikgesetzgebung sitzen merk-würdigerweise nicht in dem Lande, in dem die moderneIndustrie ihre ersten Orgien gefeiert hat: in England ,sondern in einem stillen Winkel Europas , wo aberdieaufgeklärte Bureaukratie" zu besonderer Wirksamkeit gelangtwar, wo ein guter Fürst frühzeitig von der Idee der Auf-klärung geträumt hatte: in Osterreich . Hier traf bereitsdas Hofkauzleidekret Vom 18. Februar 1787 die Bestimmung,das; Bindervor dem Antritt des neunten Jahres nichtohne Not zur Fabrikarbeit aufgenommen werden" sollen.Und ans derselben Zeit datieren andere Dekrete, die sichebenfalls mit der Fürsorge für die Judustriebevölkerungbefassen. Ob diese Tekrete auf dem Papiere blieben, weißman nicht, es ist sogar wahrscheinlich. Immerhin genügtihre Eristeuz, um die traditionelle Auffassnng, wonach dieAnfänge der Fabrikgesetzgebung in England liegen, znkorrigieren. Freilich datiert erst von den englischen Gesetzendie eigentliche Geschichte des Arbeiterschutzes, dennerst sie wurden vorbildlich für die übrigen Staaten.

Unlängst war ein Jahrhundert seit Erlaß des erstenGesetzes vergangen, das in England Prinzipiell die Idee desmodernen Arbeiterschntzes vertrat: im Jahre 1802 wurdedaselbst durch Gesetz die Arbeitszeit der Lehrlinge in den