Die stantl. Arbciterversichcrung d. Deutschen Reiches. 109
Für den Jahrcsarbeitsverdicnst ist aber nicht der tat-sächliche, sondern der für die Krankenversicherung maßgebendeArbeitsverdienst oder der ortsübliche Tngelohn maßgebend.Tagegen gehören Lehrer und Erzieher zur vierten Klasse.Bei Angestellten, für die im voraus für Wochen, Monate,Vierteljahre oder Jahre eine feste bare Vergütung verein-bart wird, wird im allgemeinen diese Vergütung bei derWahl der Markenklasse zngrunde zu legen sein.
Freiwillig sich Versichernden steht die Wahl der Marken-klassen frei; dasselbe ist der Fall, wenn Versichernngs-bcrechtigte infolge Berufswechsels, Gehalts usw. aus derVersicherung ausscheide» und freiwillig chre Versicherungfortsetzen wollen.
5. Statistik. Bei den 31 Versicherungsanstalten undden 9 besonderen Kassen wurden vom 1. Januar 1891 biszum Schluß des Jahres 1902 insgesamt anerkannt An-sprüche auf Invalidenrente 877 001, ans Krankenrcnte23043, auf Altersrente 402856, zusammen 1302900.Von diese» Reuten liefen am 1. Januar 1903 (vorbehaltlichder Veränderungen durch erst nachträglich bekanntwerdendeWegfälle) 755 529, und zwar: 574833 Invalidenrenten,12146 Kraukenrenten und 168 550 Altersrenten.
Von den Ansprüchen ans Beitragserstattung wurden seitAnwendung der Bestimmnngcn hierüber Witte 1895) biszum Schluß des Jahres 1902 anerkannt in Fällen derVerheiratung 396 213, bei Unfällen 1163, bei Todesfällen196 305, zusammen 1093 681.
Im Jahre 1902 sind insgesamt etwa 111,2 MillionenMark gezahlt worden, uud zwar: 78,9 Millionen MarkInvalidenrenten, 1,8 Millionen Mark Krankenrenten, 23,5Millionen Mark Altersrenten und 7,0 Millionen MarkBeitragscrstattungen. Tcr Zuschuß des Teutschen Reichesbetrng 1901: 33 870 735 Mark.