Der Rechtsznstaud in dcn einzelnen Ländern. 131
Kolonien znr. Seite stehl niid von diesem präsidiert wird.Er besteht ans 59 Veitgliedern, welche durch Tekret ansAntrag des Ministers für Handel nsw, ernannt und denMitgliedern der Teputiertenkammer, aus der Reihe vonIndustriellen, Arbeitern, Mitgliedern der Syndikatskammernder Unternehmer, der Arbeiterassoziationen, der Gewerbe-gerichte (L!cmssr>8 äs ^i'nd'Immmc«) entnommen undüberhaupt uuter den Mäuueru, die in ökonomischeuund sozialen Fragen hervorragend bewandert sind, aus-gewählt werden. Außerdem sind eine Reihe hoher Würden-träger eo ipso Mitglieder. Ter Rat kann mit Zu-stimmung des Ministers Enqnetcn einleiten und alle Per-sonen vernehmen, die er für geeignet hält. Ter Conseilsnpvrieur ist eingesetzt dnrch Tekret vom 22. Jannar 1891.
2. Das Arbeitsamt Mil'e> ein Iravail), errichtet dnrchGesetz vom 21. Juli 1^91 und Verordnung vom 19. August1891. Das Arbeitsamt hat die Aufgabe: „sämtliche Aus-weise über die Arbeit zu sammeln, zu ordne» nud zu ver-öffentlichen". Es ist also ein dem Labonr Teparlmeutanaloges Institut und bildet wie dieses im Ministeriumdes Handels usw. eine besondere Abteilung.
3. Die Gewerbegerichte ^mrsoils cls?rue1'IwminsK),die ältesten ihrer Art in Europa , denn das erste ^onssil cls?ruä'bonrm?5! wurde bereits am 18. März 1808 in Lyoneröffnet mit der Aufgabe „die nnter den Fabrikanten undArbeitern täglich sich erhebenden kleinen Streitigkeiten imWege der Güte zu schlichten" oder durch Richterspruch zuentscheiden. Im Jahre 1901 funktionierten in Frankreich 145 Lonssik cls?rucl'lrourme8 — gegen 141 im Jahre 1990— denen 59 212 Streitfälle zur Entscheiduug vorlagen.2145V Streitfälle fanden im einignngSamtlichen Wege ihreErledignng.
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