1 32 Organe für soziale Statistik usw.
4. Tie Arbcitskammern (Omr8s11s cln ^ravail), ein-geführt durch Verordnung vom 17. September 1900. TieMitglieder werden An gleichen Teilen von den Organisationender Unternehmer und Arbeiter gewählt. Ihre Aufgabenbestehen vornehmlich in der Pflege der lokalen Sozialstatistik;sie sollen ferner den öffentlichen Gewalten Maßnahmen zurVermeidung und Bekämpfung der Arbeitslosigkeit anzeigen;Vorschläge über die Verteilung öffentlicher Subventionenan die verschiedenen sozialpolitischen Institutionen ihresBezirks machen; sie sollen jährlichen Bericht über die Aus-führung des gesetzlichen Arbeiterschntzcs erstatten usw. Siebesitzen auch schiedsrichterliche Kompetenzen.
5. Tie Arbeiterbörscn (Lmu-sss «In ^raveul) sindZentralstellen der gewerkschaftlichen Arbeiterbewegung, inSonderheit für die Zwecke des Arbeitsnachweises. Siewerden zum Teil von den Stadtgcmeinden subventioniert.Zu großer Bedeutung ist die Pariser Arbeitsbörse ge-laugt.
v. Italic» ist Frankreichs Spuren gefolgt bei derkürzlich (1901) erfolgten Begründung des
1. Arbeitsamts (IMein äsl I^voro), das ganz nachArt des Aktes ein Iravail organisiert ist, ebenso wie
Z. der oberste Arbeitsrat (Ocmkig'lic) ^nxeriars cliI^g-voro) dem französischen vonssil srrxsricmr entspricht.
Daneben bestehen
3. Gewerbegerichte mitschicdsrichterlichcn Funktionen,die ?iobi viri (Gesetz vom 15. Juni 1893) und
4. Arbeiterkammern i<'am<zi-s clsl 1,-rvoro), die dergewerkschaftlichen Arbeiterbewegung zum Sammel- undStützpunkt dienen, mich von den Gemeinden subventioniertwerden, also deu französischen Arbcitsbörsen verwandteGebilde sind.
L. Österreich hat seit kurzem (1900)