Der Rcchtszustand in dcn einzelnen Ländern. 133
1. ein k. k. „arbcitsstatistischcs Amt im Handels-ministerium", das die gehaltvolle „Soziale Rundschau"Herausgidt und ähnlich wie jevt unsere deutsche sozialstatistischeAbteilung von einein
2. Arbeitsrat flankiert wird,
3. Gewerbegerichte (G. vvm l4. Mai 1869) nachArt der älteren französischen L!<m8sik clo ?rnc1'I>snn»^8,während die Errichtung von „Arbeiterkammern " im Sinnevon Arbeitskammern oft geplant, aber über das Stadiumdes Entwurfes noch nicht hinausgekommen ist.
1?'. Die Schweiz hat in verschiedenen Kantonen
1. halbamtliche Arbeitersekretarinte, davon das be-kannteste das in Zürich ist. Ursprünglich reiu privatesAuskunftsorgan des großen „Schweizerischen ArbeitSbnndes"ist es im Laufe der Zeit eine Art vou staatlich anerkannterOrganisation der Arbeilerinteresscnvcrtretnng geworden.
2. In einigen wenigen Kantonen (Genf , Nenenburg,Baselstadt u. a.) bestehen Gelverbegerichte mit schiedsrichter-lichen Annktionen.
1. ein Arbeitsamt (Oiiioo äu ?iavAl), das seit 1897ein ^.nnrmirs cls la I^A-islation <ln 'I'i-niril (Sammlnugaller Arbeiterschnbgesetze) herausgibt uud daneben einemonatlich erscheinende Rsvno du Iravail;
2. Gewerbegerichte, die hier — ebenfalls unter derBezeichnung der (^on^eils cle I>i'uc>'lmminc>8 — bereitswährend der französischen Herrschaft 1809 uud 1810 indcn Städten Brügge nnd Gent ins Leben traten. Seit1842 ist ihre Ausdehnung auf zahlreiche andere Städteerfolgt;
3. Arbeitsbörscn nach Art der französischen ömu^>Ir-rvinl, die seit dem Jahre 1902 sich zu einem Bnnde
zusammengeschlossen haben.