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Die gewerbliche Arbeiterfrage / Werner Sombart
Entstehung
Seite
134
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II. Holland ersrent sich seit einigen Jahren (G. vom?. Mai 1897) einer sehr breit angelegten Organisation inseinen Xiurrsrs vcm L.rbsiä, die statistische Bureaux, Aus-kunftsstellen, Jnteressenvertretnngen und Schiedsgerichte ineinem sind. Nach Art. 2 des genannten Gesetzes haben sienämlich die Ausgabe:

durch Sammeln von Informationen über Arbeits-augelegenheiten;l,) durch Erstatten von Gutachten über alle die Interessender Arbeit angehenden Fragen an die weiter derMinisterien, Provinzen und Gemeinden entwederauf Anfrage oder aus eigener Initiative;c) durch Erteilen von Gutachten sowie durch Entwerfenvon Verträgen usw. ans Wnnsch von Interessenten;ä) durch Zuvorkommen und Beilegen von Streitigkeitenüber Arbeitsangelcgcnheiteu uud, sofern es notig ist,dnrchBerinittclung einer schiedsrichterlichenAnssprachezwischen den Parteiendie Interessen der Arbeitgeber uud Arbeitnehmer(die zu gleichen Teilen in ihnen vertreten sind) in gemein-schaftlichem Zusammenwirken zu fördern".

IX. Kapitel.

Tie Wohnungsreform.

I. Allgemeines.

TieWohnungsfrage" gehört nicht znr gewerblichenArbeiterfrage im engeren Sinne. Tenn sie erstreckt sichersichtlich auch auf andere Kreise der Bevölkerung mit geringemEinkommen, also kleine Beamte, kleine selbständige Gewerve-uud Handeltreibende, Arbeiter und Angestellte in anderenZweigen kapitalistischer Wirtschaft. Aus diese aber im wcsent-