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Die Wvhmlngsreform,
finanziell ermögliche», die oben aufgeführten Maßregelnenergisch durchzuführen.
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Insoweit der Inangriffnahme des vorstehend in seinenGrundlinien skizzierten Reformwcrkes die heutige Gesetz-gebung entgegensteht, erscheint das Reich als die geeigueteInstanz für eine gesetzgeberische Neuordnung.
Ein Reichswohnungsgesetz muß gefordert werden,nicht nur um die Einzelstaaten, die Kommnnalverbändc unddie Gemeiudeu mit den für die Wohnnngsreform »nerläß-lichen Mitteln und Befugnissen auszurüsten, souderuauch um diese Instanzen zu reformatorischem Vorgehen zuverpflichten.