Die großstädtische Wohnungsfrage.
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Kapitalien gegen niedrige Verzinsungs-und Ti lguugssätz e zur Verfügung zu stellen.
II. Behufs Beschaffung und Verwaltung dieses öffent-lichen Kredits sowie Förderung der Baugesell-schasten usw. sind für größere Bezirke nach Analogieder Rcutcnbankcn besondere Institute zuschaffen, die zugleich bei einem etwaigen Um-legungs-, Zusammenlegung?'- und Enteignungs-verfahrcn (etwa wie für die ländlichen Besitz-verhältnisse die Geueralkommissioncn) mitzuwirkenhätten.
III. Die eigene Bautätigkeit vou Staat uudStadtgemeiude braucht nur eine subsidiäre znsein.
Immerhin ist zu fordenn-m) dasz Wohngebäudc zwecks Vermietung anstaatliche uud städtische Arbeiter undBeamte vou Staat uud Stadt errichtet werde«:I>d) daß die Stadtgemeiude, um eine ernsthaftennd wirksame Wohnungsinspektiou zu er-möglichen nnd dem verderblichen Schlafstellen-uuwescn zu steuern, die Errichtung und Unter-haltung städtischer Logierhäuser nach eng-lischem Muster in Angriff nimmt.3. Maßnahmen, welche den besonderen Zweck verfolgen,der durch den häufigen Besitzwechsel der städtischen Grund-stücke bewirkten Wertsteigeruug entgegenzuwirken.
Hier kommt vornehmlich eine Umsatzsteuer iu Betracht,welche den Wertzuwachs auch der bebauten Grundstücke zueinem erheblichen Teile dem Stadlsäckel zuführt. Eiue solcheUmsatzsteuer würde uebeu der iu ihrem Ertrage gesteigertenGrundsteuer i siehe 2. a.IV.) es auch der Stadtgemeiude