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Die Wohnungsn'ivrm,
In dieser Hinsicht kommen in Betracht!
I. Maßnahmen der Stadterweilcrungspolitik,insbesondere Eingemeindungen, Feststellung voi:Fluchtlinien und Förderung von Straßenanlagenin größerem Umfange als bisher, Umlegung vonGrundstücken des Stadtbezirkes, Zusammenlegunggrößerer Stadterweiternngsgebiete im Sinne desGesetzentwurfes Adickes, uötigeusalls Enteignnugvon Bauland, außerdem die unter 1 <- gefordertenMaßnahmen;
II. Maßnahmen der städtischen Bodenpolitik,d. h. Bewahrung uud Vermehrung des städtischenGrundbesitzes nicht nnr zu öffentlichen Zwecken,soudern anch behufs Vergabung zu beschräuktemEigentum an Erbauer von Wohnungen:
III. Maßnahmen der staatlichen uud städtischenVerkehrs Politik, durch welche eine vom Zentrumder Stadt entferntere Ansiedelung ermöglicht wird:
IV. Maßnahmen der städtischen Steuerpolitik,welche darauf abzielen, die Zurückhaltung un-bebauter Flächen durch eine entsprechende Erhöhungder Grnndstencr uuprositabel zu macheu und da-durch einzuschränken.
b) Nach der Bereitstellung des Baulandes ist sodannauch seine Bebauung zwecks Steigerung des An-gebots von Kleinwohnuugeu zu sördern.
I. Zu diesem Behufe erscheint es unerläßlich, privatenUnternehmern, Bangeuvsseuschaften, namentlichaber gemeinnützigen Bangesellschaflen, sofern iiesich hinsichtlich der Errichtung, Unterhaltungnnd Vermietung von Wohnhäusern gewissenNormalivbestimmnngen unterwerfen, öffentliche