Die kapitalistische Organisation des Gewerbes.
7.!»
Es ist vielmehr möglich, daß der Geldbesitzer ganz und garnicht die Absicht hegt, sein Vermögen in einer kapitalistischen Unternehmung zu verwerten. Was also zu der Geldakku-mulation als subjektive Voraussetzung hinzutreten muß, umdie kumulierten Geldbeträge in Kapital zu verwandeln, istder spezifisch kapitalistische Geist ihres Besitzers.Tarunter wird also jene Seelcnstimmung zn verstehen sein,die wir als dem kapitalistischen Unternehmer eigentümlichekennen gelernt habein das Gewinnstreben, der kalkulatorisch-spekulative Sinn, der ökonomische Rationalismus.
d) Die objektiven Bedingungen, an deren Erfüllungdie Existcnzmöglichkeit kapitalistischer Organisation geknüpftist, können wir zunächst zusammenfassend dahin bestimmen,daß wir sagen: es müssen diejenigen Bedingungen erfülltsein, die dem kapitalistischen Unternehmer eine seinen Be-dürfnissen entsprechende Vertragsschließung mit dritten Per-sonen ermöglicht. Diese Bedingungen sind entweder for-meller oder materieller Natur.
Fragen wir zunächst: wie ist Vertragsschließnng imkapitalistischen Sinne formell möglich, so ergibt sich dieAntwort von selbst dahin, es müsse die Rechtsordnungderart beschaffen sein, daß sie die vom Wesen der kapita-listischen Unternehmung erheischten Rechtsverhältnisse undVerträgegestaltung zulasse. Dies ist aber vor allein dasPrivateigentum auch an Produktionsmitteln. Dies sind so-dann folgende Arten von Verträgen: Kanf, Pacht, Leihe,Tienstmiete. Immer mnß der kapitalistische UnternehmerVerkäufer oder Käufer, Vermieter oder Mieter, VerPachteroder Pachter von Sachgütern ebenso wie Käufer und in-sonderheit Verkäufer von Leistungen (Diensten) finden, mitdenen er kontrahieren kann. Und alle diese Vertragsschlie-ßnng ruht, wie ebenfalls ersichtlich ist, nur dann auf einemsicheren Fundament, wenn dem kapitalistischen Unternehmer