(Zy Die gewerbliche Arbeit II. ihre Organisation.
die freie Verfügung über die zur Weiterverbreitn»,) oderBearbeitung erworbenen Sachgüter zusteht, d. h. also, wennPrivateigentum an allen Kategorien von Sachgtttern, in-sonderheit auch an den sachlichen Produktionsfaktor besteht.Ausdrücklich muß jedoch hervorgehoben werden, daß dieerwähnten rechtlichen Beziehungen keineswegs notwendigvon der Rechtsordnung als statthaft anerkannt zu seinbrauchen. Es genügt, um die Existenz des Kapitalismusformell zu ermöglichen, daß jene Beziehungen auf irgendeine Weise, sei es praeter IsAsm, sei es oontra IsAsm tat-sächlich zustande kommen können. Damit nun aber Kapi-talismus möglich sei, ist nicht nur erforderlich, daß die imWesen kapitalistischer Organisation gegründeten Vertrags-schließnngen überhaupt stattfinden können, sie müssen viel-mehr mich in einem dem Unternehmer günstigen Sinne sichabwickeln, d. h. also im Endergebnis die Reproduktion einesSachvermögens nebst einem Aufschlag — dem Profit —herbeiführen. Die Bedingungen, an deren Erfüllung solcher-art die Verwertung eines Kapitals gebunden ist, sind dieobjektiven Bedingungen materieller Natur, vondeueu oben die Rede war. Wir können ihrer hauptsächlichzwei verschiedene Kategorien unterscheiden.
Erstens muß sich Gelegenheit bieten, daß der kapita-listische Unternehmer die von ihm produzierten Waren inhinreichender Menge gewinnbringend verkaufen kann. Inder Eigenart der kapitalistischen Produktionsweise ist es be-gründet, daß die Warenerzeugung unter einem bestimmtenMinimum von Produkten nicht erfolgen kann, daß sie abervon einer Tendenz znr unausgesetzten Ausweitung des Pro-duktiousrahmens beherrscht wird. Daraus ergibt sich, daßeine der vornehmsten Bedingungen für die Existenz kapita-listischer Produktion das Vorhandensein einer großen Anzahlvon Käufern ist. Wir können das auch so ausdrücken, daß