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1 (1904)
Entstehung
Seite
81
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Die Epoche der handwerksmäßigen Organisation, 81

gesamte berufliche und ein großer Teil des privaten Lebensdes Handwerkers in früherer Zeit ab.

Eine der wesentlichsten Leistungen der mittelalterlichenZunft war die, die eben gekennzeichnete Gewerbeordnungzu befördern und zur Anwendung zu bringen. Sie erhieltvon der Obrigkeit einen großen Teil der Rechte zuerkannt,die sie dem Einzelnen gegenüber zur Durchführung zubringen berufen war. Tas ist der Grund, weshalb maudie Gewerbeordnung des Mittclalters auch als Zunft-ordnung bezeichnet. Daneben hatte die Zunft dafürSorge zu tragen,'daß die handwerksmäßige Selbständigkeitdem Einzclueu nach deren beiden Seiten hin, der Selb-ständigkeit des Handwerkers als nur gewerblicher Arbeiterund als Kleinbctriebler ermöglicht würde. Zu diesem Be-hufe übernahm sie oder die Stadt alles, was andere Fertig-keiten, als sie ein nnr gewerblicher Arbeiter besitzt, ins-besondere kaufmännische Spekulation erheischte, also denetwa notwendigen Rohstoffbezug im großen oder von weither, oder die etwa erforderliche Organisation des Absatzesder Erzeuguisse über ein größeres Gebiet. Sie unterhieltaber auch, sowie die Stadt hier als solche nicht eintrat,auf gemeinsame Kosten zu gemeinsamen Gebrauch jenegewerblichen Arbeitsstätte» größereu Stiles, von denenoben die Rede war. Endlich war sie es, die für die Über-mittelung des handwerksmäßigen Könnens von Generationzu Generation Sorge trug. Sie war es, die durch ihreOrganisation den regelmäßigen Stnfengang der fach-männischen Ausbildung Lehrling, Geselle, Meistergewährleistete. Die Zünfte, die ursprünglich nur im öffent-lichen Interesse diejenigen Funktionen ausübten, die ihnengleichsam von Gemeinschafts wegen übertragen waren, wurdendann im Laufe der Jahrhunderte mehr und mehr zu eng-herzigen Vertretern von Sonderinteresscn. Sie dachten

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