Druckschrift 
1 (1904)
Entstehung
Seite
80
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80 Überblick über d. gcjchichtl. Entwickelung d. Gewerbewesens.

zelner Handwerker herstellen durste usw. Tamit aber demeinzelnen Meister größere Anlagen, die einen gewissen Ver-mögensaufwand erheischten, also dem Besitz des einzelnenentzogen werden sollten, wie Walkereien, Trockenhänser,Bleichgärten, Gewandhäuser usw. doch für den gewerblichenProduktionsbetrieb in hinreichendem Umfange vorhandenwaren, übernahm die Stadt oder die Genossenschaft derMeister selbst die Anlage solcher Anstalten. Des weiterensollte Sorge getragen werden, daß dem einzelnen Hand-werker bei der Produktion gleich hohe Kosten erwüchsen.Es sollte niemand durch Zufall oder selbst auch durchgrößere Geschäftstüchtigkeit in die Lage kommen, bessereoder billigere Materialien sich zu verschaffen wie seinNebenmann, deshalb wurde er zur Anzeige verpflichtet,wenn er Einkäufe machte, und mußte sogar, wenn es ge-wünscht wurde, den anderen Meistern gestatten, an demEinkauf teilzunehmen. Es wurden ferner Lohntaxen ein-geführt, die ebenfalls den Zweck hatten, eine Gleichheit derProduktionsbedingungen zu erzielen, ebenso aber solltenauch für alle Produzenten die Absatzbedingungen sich gleichgestalten, deshalb wurde von Gesetzes wegen Vorsorge ge-troffen, daß das Angebot der Waren stets ein gleiches undgleichzeitiges für alle Produzeuten sei. Es durften dieWaren mir an bestimmten Orten und zu bestimmten Zeitenfeilgeboten werden; es war dem einzelnen Handwerker aufdas strengste verboten, anderen ihre Kunden abzujagen oderein Stück Arbeit wegzunehmen usw.

Eine letzte und gewiß nicht die wenigst bedeutsameEigentümlichkeit der Ordnung des gewerblichen Lebens imMittelalter war die, daß die Angehörigen jedes Gewerbessich zu genossenschaftlichen Verbänden, den sogenanntenZünften, Ämtern, Gilden zusammenschlössen. ImKreise dieser gewerblichen Genossenschaften spielte sich das