98 Überblick übcr d. geschieht!. Entwickelung d. Gewerbewcsens.
der Zunftzwang für das mittelalterliche Handwerk. Deingroßen Unternehmer wurde die Ausbeutung seiner Tätigkeitnicht anders als auf Grund eingeholter Erlaubnis und uutcrnachgewiesener Erfüllung etwa vorgeschriebener Bedingungen(zu denen jetzt vor allem die Bezahlung einer Konzessions-gebühr gehört) gestattet. Nur daß es jetzt die Landesobrigkeitwar, von deren Ermessen die Ausübung gewerblicher Tätigkeitabhängt, während früher sich dieser Prozeß im engen Rahmender mittelalterlichen Städte oder kleinen Territorien abge-spielt hatte. Dafür verlangte aber der konzessionierte be-ziehungsweise privilegierte Unternehmer in gewissem Um-fange ebenso ein Monopol für den Betrieb seines Gewerbesbezw. den Absatz seiner Produkte, wie es die mittelalterlichenZunftmeister besessen hatten.
Auch in anderer Beziehung blieben die Grnndsübemittelalterlicher Gewcrbeverfassnng während der ersten Jahr-hunderte kapitalistischer Entwicklung vielfach noch in Geltung.Insbesondere gilt dies für alle jene Bestimmungen mittel-alterlichen Gewerberechtes, die darauf gerichtet wareu, dieQualität der hergestellten Erzeugnisse von obrigkeitswegcnzu garantieren. Auch die kapitalistische Industrie hat sichuoch lange Zeiträume hindurch mit einer öffentlichen Waren-fchau, mit Vorschriften über hinreichende Ausbildung ihrerHilfskräfte und andere Bevornnindnngsmaßrcgeln behelfenmüssen.
Solange der Kapitalismus noch in den Anfängen seinerEntwicklung war, solange er sich noch gegenüber den histo-rischen Mächten des Mittclalters schwach fühlte, war ihmdie unmittelbare Unterstützung seitens des Staates, wie sienamentlich iu der bereits gekennzeichneten merkantilistischenPolitik zum Ausdruck kam, angenehm und erwünscht. Erempfand anderseits die aus jener Beihilfe nnd Unterstützungfolgende Beschränkung und Bevormundung noch nicht allzu