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Ueber Colonisation / von F. C. Philippson
Entstehung
Seite
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distrikten Sibiriens ist. Nach Herrn v. Weber befinden sich daselbst300000 Exilirte, worunter jedoch nur 80000 wegen Verbrechengerichtlich Verurtheilte sind. Im Jahre 1875 betrug die Anzahlder «Verschickten» 18 620, worunter nur 5000 gerichtlich Ver-urtheilte schwere Verbrecher waren, gegen 9000 auf «administra-tivem W ege» expedirte politische Verbrecher, der Rest bestand inFrauen und Kindern, die den Verurtheilten freiwillig folgten. Ersagt: «Die wegen blos politischer Vergehen «Verschickten», unterdenen sich namentlich viel Polen befinden, sind Tags über mitallerhand freien Arbeiten beschäftigt, die sich selbst jeder wählenkann, und womit er sich Geld erwirbt, während diejenigen vonihnen, die in gröfsern Städten internirt sind (natürlich nur dann,wenn ihr Bildungsgrad sie dazu berechtigt), in den geselligenKreisen der höheren russischen Beamtenwelt gern gesehene Gästesind, so dafs man in Sibirien bei einem General-Gouverneur miteiner ganzen Anzahl von Verbannten in Frack und weifser CravatteZusammentreffen kann. Nun, dafs eine solche Behandlung poli-tischer Gefangenen eine humanere und mehr eine Versöhnungder politischen Gegensätze anbahnende ist, als das beiuns kostspielige und die Seele der Gefangenen ver-bitternde Halten derselben in Gefängnissen, das wirdwohl Niemand bestreiten wollen». So Herr v. Weber! Dierussischen Zustände der letzten Jahre beweisen zweifellos dieRichtigkeit der von ihm vertretenen Behauptungen, und angesichtsder Entwickelung der dortigen inneren politischen Verhältnissemüfste man blind sein, wenn man die Fortschritte, welche die«Versöhnung der politischen Gegensätze» in Rufsland ge-macht hat, nicht auf das Bereitwilligste anerkennen wollte.

Es ist nicht meine Aufgabe, die Qualität der von denGeneral-Gouverneuren im Frack und weifser Cravatte zur Tafelbefohlenen Exilirten zu prüfen. Anderen Quellen zufolge sollendie politischen Verbrecher in Sibirien sehr hart behandelt wer-den, während falsche Spieler, Wechselfälscher und betrügerischeBankerotteure in den Städten in Saus und Braus leben und aller-dings in den ersten Gesellschaften angetroffen werden. Glück-licherweise unterscheidet sich das Rechtsbewufstsein des deutschenVolkes von der Auffassung, welche hierüber in der russischenGesellschaft gäng und gäbe zu sein scheint, und wir ziehenzwischen den politischen und den gemeinen Verbrechern eine mo-