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Münzgesetzes im Jahre 1873 die Wiederaufnahme der Bar-zahlungen in Osterreich augesehen worden, und zwar ausfolgendem Grund. Zur Zeit des alten deutschen Bundeswar zwischen den Ländern des ehemaligen Zollvereins undder österreichischen Monarchie im Jahre 1857 ein Münz-vertrag geschlossen worden, der eine Art Geldgemeinschaftherstellen sollte. Die Basis war die Silberwährung, unddas wechselseitige Verhältnis kam in dem Maßstab zumAusdruck, daß ein Thaler deutschen Gepräges so viel Fein-silber enthalten sollte als anderthalb Guldeu österreichischenGepräges. Auf diesem Fuße sollten auch österreichischeMünzen von anderthalb Gulden und von drei Gulden ge-prägt werden, welche als Thaler und Doppelthaler öster-reichischen Gepräges auch im deutschen Verkehr zuzulassenwären. Nach den Ereignissen von 1866 wurde dies Ver-hältnis gekündigt. Die österreichischen Thaler blieben aberim Verkehr.
Als Deutschland zur Goldwährung überging und pro-visorisch die Thaler mit einer Bewertung gleich drei Markin Gold beibehielt, wanderten die österreichischen Münzen,welche deutsches Bürgerrecht besaßen, begreiflicherweise allenach Deutschland . Als nun ferner der Silberpreis stark zufallen begann, und das Verkaufen der Thaler zum Silber-preis einen beträchtlichen Verlnst für die deutschen Finanzenmit sich führte, sagte man sich, daß noch Hoffnung bleibe,für die österreichischen Thaler ohne diesen Verlust Mrchzu-kommeu, weil Osterreich doch früher oder später zur Wieder-aufnahme seiner Barzahlungen zurückkehren und dann dieseösterreichischen Thaler zu einem Wert einlösen müsse, dervom Fall des Silbers nicht berührt werden dürfe, geradeso, wie es in Deutschland geschah. Darum verschob manes, bei der Einziehung von Thalern gegen Gold, an dieösterreichischen zu rühren, bereitete sich aber auf deren