381 —
Münzrechtes kein unbestreitbares Gesetz und keinen Gerichts-hof, bei dem ein Staat den andern verklagen könnte. Wennalso Österreich-Ungarn uns ruhig auf seinen Thalern sitzenlassen wollte, so wäre uns, um etwas Besseres zu erziele«,nichts übrig geblieben, als der Appell an die letzte Instanz,nämlich die der Kanonen. Dazu mochte sich das DeutscheReich wohl nicht entschließen. Auch hatte Österreich nocheinen guten Billigkeitsgrund für sich. Es konnte nämlichsagen: warum habt ihr so thöricht lang gewartet? Hättetihr früher mir die Thaler angeboten, oder hättet ihr siefrüher selbst verkauft, so hättet ihr viel weniger verlorenund ich bei Abnahme auch. Warum war't ihr so — ?Aber als guter Mensch und Verbündeter durfte Österreich sich doch nicht schlechthin ablehnend Verhalten, und so kames zu einem Vergleich, den — nach Herkommen — wohlbeide Teile schlecht finden, aber doch besfer als einen gutenProzeß. Osterreich ließ sich herbei, ein Drittel dieses Thaler-vorrats zu dem nominalen Wert von anderthalb österreichi-schen Gulden zu übernehmen. Da der Gesamtbetrag dernoch vorhandenen auf etwa achtundsiebenzig MillionenMark veranschlagt ist, so übernahm Österreich sechsund-zwanzig Millionen Mark zu dem Gegenwert von dreizehnMillionen Gulden, und diese Gulden waren zur Zeit desAbkommens in deutschem Geldwert gleich 22 490 000 Mark(der Gulden zu 1 Mark 73 Pf. gerechnet). Müßten wirdieselben Thaler heute lediglich zu einem Silberwert von39^4 Pence per Unze verkaufen, so würden sie nur17 700 000 Mark einbringen. Wir vermeiden bei diesemmageren Vergleich also nach den Preisen jenes Momentsnoch immer eine Einbuße von etwa vier und dreiviertelMillionen Mark. Auf die zwei Drittel der achtundsiebenzigMillionen, die uns bleiben, tragen wir den ganzen Verlustund, alles in allem gerechnet, liquidieren wir, immer