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aus dem heraus sich die Klage hätte begründen lassen, das;hierdurch Jemand positiv geschädigt worden wäre.
Höchst lehrreich ist bei dieser Festsetzung des Über-gangs das eigenartige Phänomen, welches dadurch entsteht,daß nicht, wie in Deutschland und bei sonstigen Umwand-lungen dieser Art, ein Metall in das andere umgewandeltwird, sondern Papier in Metall. Wir in Deutschland hattendas Konvertierungsverhültnis von Silber zu Gold fest-zusetzen. In Österreich aber besteht die Silberwährung zurZeit nur dem Namen nach, in Wirklichkeit wird mit unein-lösbaren Papiergulden bezahlt. Diese Papiergulden aber— das ist das Schnurrige an der Sache — sind mehr wert,viel mehr zur Zeit, als wenn sie zu ihrem gesetzlichen, vollenGehalt an Silber ausgeprägt wären. Mit einer Handvollösterreichischer Papiergulden in Form vou Staatsscheinenoder Banknoten kann man in London mehr Gold kaufen,als eine Handvoll nominell den gleichen Betrag repräsen-tierende Anzahl von Silbermünzen zu ihrem Metallwerterzielen würden. Wie diese wunderliche Erscheinung möglichgeworden, ist nicht so schwer zu erklären, als man denkensollte. Silber wird seit einer Reihe von Jahren viel mehrund mit geringeren Kosten ans Licht gefördert als ehemals,und da Gold diesem Beispiel uicht in gleichem Schritt ge-folgt ist, so ist Silber auch im Verhältnis zum Gold umetwa ein Drittel weniger wert geworden. Hätte nun Oster-reich seine Prägeanstalten dem Publikum zur Ausprägungvon Silbergulden stets offen gehalten, so würden seine Guldenauf zwei Drittel ihres früheren nominellen Wertes gesunkensein. Statt dessen hob es dieses freie Prägungsrecht seit1879 auf und beschränkte die Befriedigung der Umlaufs-mittel auf die Geldzeichen, die teils in Staatsnoten, teilsin Banknoten bestanden.*) Beide Arten waren aber vom
*) Zuzüglich eines gewissen Betrags von Silbergulden, die dieRegierung selbst zu prägen fortfuhr.