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Gesetz ziffermäßig begrenzt und konnten über diese Zifferhinaus nicht vermehrt werden. Und da diese Grenze vor-sichtig gezogen und gewissenhafter Weise vor jeder Versuchungdes Überschreitens bewahrt wurde, konnte das Papiergeldallmählich seinen Zahlungswert verbessern, der ihm dadurchgesichert war, daß es für alle Verpflichtungen an den Staatund der Staatsangehörigen untereinander als Zahlungs-mittel diente.
So ist es gekommen, daß, dank einer allgemeinenBesserung der wirtschaftlichen Zustände und der vorsichtigenLeitung der Reichsgeschäfte ein papiernes Kreditzeichen voneinem Gulden in deutschem Geld ausgedrückt, etwa eineMark und 72 Pfennige gilt, während ein Silberguldennur ungefähr eine Mark und 33 Pfennige wert ist. DasNähere hierüber kann man in dem oben erwähnten VortragProfessor Mengers gar anschaulich dargestellt nachlesen.Nichts aber bezeugt besser, wie recht ich hatte, schou vorsechzehn Jahren die „Entthronung des Weltherrschers"Silber vorauszusagen; denn dieser Exkönig läuft doch bereitsdemütig hinter dem aus Lumpen (wenn auch den besten)gemachten Papier in Noten her und ist glücklich, in solcheumgewandelt zu werden, wie tiAui-a, in den eben von Berlin nach Wien abgeschobenen Thalern zeigt. Auf Grund derhier angedeutete!? Erwägungen wird wohl — wenn nichtgroße unvorhergesehene Veränderungen dazwischen treten —die Umrechnung aller bestehenden Verbindlichkeiten und dieEinziehung des Papiers gegen Goldmünzen auf dem Fußeiner Wertrelation geschehen, die etwa, in deutschem Mark-gelde ausgedrückt, für einen österreichischen Gulden 1 Mark72 Pf. darstellt/)
*) Neuere Mitteilungen berichten überraschender, Weise, daß lwsVerhältnis auf 2.10 Franken für einen alten Gulden gleich M. 1.7V deutschfixiert werden solle. Das scheint, vorbehaltlich näherer Begründung, etwaszu niedrig gegriffen. (Ist nachträglich Thatsache geworden.)