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5 (1897) Politische Schriften von 1879 bis 1892
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Unter den fünf Fragen, welche die Finanzministerder beiden Reichshülften den am 8. März d. I. in Wien und Pest zusammengetretenen Kommissionen der Sach-verständigen vorgelegt hatten, interessieren uns neben denzwei erwähnten: ob reine Goldwährung und in welchemUmwandlungsverhältnis, vom deutschen Gesichtspunkte ausdie drei übrigen nicht stark. Ob die Einheitsmünze der alteGulden oder etwa die Hälfte desselben, also ein Stück imWerte von 1,72 Mark oder eines von 8K Pfennigen seinsoll, welch letzteres dem französischen Franken etwas näherkommen würde als der deutschen Mark; wie ein solches Geld-stück getaust werden soll, können wir ruhig abwarten, eben-so die Entscheidung darüber, wieviel Staatsnoten i ent-sprechend den hundertundzwanzig Millionen Reichskassen-scheinen) in Umlaus bleiben sollen.

Nur die Frage, welche in der Euauete an zweiter Stelleaufgeworfen ist:Wenn die Goldvaluta aceeptiert wird, solldabei auch Silbergeld in beschränkter Quantität in Umlaufbleiben (Silber-Couraut),?" gehört uach ihrem Wesen iu dieKategorie höherer allgemeiner Ordnung. Wohlbemerkt, eshandelt sich nicht um Scheidemünze, sondern nm Silbergeld,welches, obwohl minderwertig, als Hauptzahlung der Gold-münze gleichgestellt werden, wenn auch im Gesamtvorratbeschränkt und nicht der freien Prägung zugänglich erhaltenwerden soll. Aus dem, was in dem ersten Teil gegen-wärtiger Darstellung über die Verpfuschung der deutscheuMünzreform gesagt wordeu ist, erhellt genugsam, wie sehreine solche Idee aufs entschiedenste zurückzuweisen ist. Siekönnte viel verhängnisvoller werden als unsere Maßregelvon 1879 aus Gründen, die hier vorzutragen zu weit sichrenwürde. Viel besser ist es, die unvermeidlichen Übergängemit einem Provisorium des jetzigen Papiergeldes zll mischenals mit einem Definitivum von Silberzusätzen, die nur