VORBEMERKUNG DES VERLAGES
Im Jahre 1920 ließ Fürst Bülow durch einen Mittelsmann uns benach-richtigen, daß er seine Lebenserinnerungen niederzuschreiben beab-sichtige und daß er den Wunsch habe, sie dem Verlag Ullstein zurspäteren Veröffentlichung zu übergeben. So kam am 15. Januar 1921der Verlagsvertrag zustande.
Den Kernpunkt der Abmachung bildete die Bestimmung, daß dieVeröffentbchung des Werkes erst einige Zeit nach dem Ableben des Ver-fassers erfolgen dürfe.
Das Manuskript wurde nach dem Diktat des Fürsten in den Jahren1921 bis 1926 fertiggestellt. Der Verfasser hat dann während der folgendenJahre handschriftlich ständig Streichungen und Einschaltungen vor»genommen, in Begleitblättern zu den Manuskriptbänden die Seitenzifferndieser seiner Änderungen registrieren lassen und durch eigenhändige Unter-schrift ihre Richtigkeit bestätigt.
Unter sechsfachem Siegel lag das Manuskript, das in drei Exemplarenausgefertigt war, in den Stahlräumen einer Bank aufbewahrt. Nach demAbleben des Fürsten am 28. Oktober 1929 wurde es dem nur wenigenEingeweihten bekannten Aufbewahrungsort entnommen und dem Ver-lage übergeben. Die Herstellungsarbeiten setzten dann sofort ein, siewurden von dem literarischen Testamentsvollstrecker und Herausgeberdes Werkes, dem Ministerialdirektor z. D. Franz von Stockhammernüberwacht. Sein dem Werk mitgegebenes Vorwort hat er noch zuLebzeiten des Fürsten abgefaßt.
Die Veröffentbchung des Werkes erfolgt jetzt genau in der Reihenfolgeder Niederschrift. Fürst Bülow hat zuerst seine pobtischen Denkwürdig-keiten geschrieben, also die Zeit seines Staatssekretariats bis zu Kriegund Zusammenbruch, und hat erst später dieses Werk um seine Jugend-erinnerungen vermehrt, die somit den Schlußband der Veröffentbchungbilden.
Entsprechend den Abfassungszeiten der einzelnen Bände bat sich derStandpunkt des Fürsten bei der Beurteilung von Personen und Ereignissen