Übersetzung der englischen Note an Deutschland wegen der Neutralität Belgiens .
Durch den englischen Botschafter Sir E. Goschendem Staatssekretär von Jagow am 4. August überreicht(Zu S. 175)
Notiz.
Sir E. Goschen ist von Sir Edward Grey benachrichtigt worden, daßS. M. der König der Belgier an S. M. König Georg eine Bitte um diploma-tische Intervention zugunsten Belgiens gerichtet hat.
Sr. M. Regierung hat auch erfahren, daß die deutsche Regierung andie belgische Regierung eine Note gerichtet und ihr vorgeschlagen hat,wohlwollende Neutralität zu beobachten, die f eien Durchmarsch durchbelgisches Gebiet zur Folge haben ivürde, ivührend Deutschland verspricht,bei Friedensschluß die Unabhängigkeit und Integrität des Königreichs undseiner Besitzungen aufrechtzuerhalten, jedoch droht, Belgien im Falle einerWeigerung als Feind zu betrachten. Es wurde verlangt, daß innerhalbzwölf Stunden eine Antwort gegeben werde.
Sr. Majestät Regierung hat auch gehört, daß diese Forderung als eineoffenkundige Verletzung des Völkerrechts energisch zurückgewiesen wordenist. Sir Edward Grey erklärt, daß Sr. M. Regierung verpflichtet ist, gegendie Verletzung eines Vertrags zu protestieren, den Deutschland gemeinsammit ihr selbst geschlossen hat, und daß sie eine Zusicherung verlangen muß,daß die an Belgien gestellte Forderung nicht weiter verfolgt werden wird,und daß Deutschland die Neutralität Belgiens achten wird.
Sir Edward Goschen ist angewiesen, um eine umgehende Antwort zuersuchen.
Randvermerk Jagows: „Von Sir E. Goschen heute nachmittag überreicht 4/8.v. J." Der Kaiser vermerkt darauf am gleichen Tage: „7 h. N. M." (7 Uhrnachmittag) und ordnet durch Randverfügung Weiterleitung an den Chef desGeneralstabs an. Jagoiv vermerkte auf der Innenseite der Ausfertigung: „Ich habeSir E. Goschen geantivortet, daß wir die belgische Neutralität aus Notwehr hätten