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3 (1931) Weltkrieg und Zusammenbruch
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EIN GEBOT DER GERECHTIGKEIT

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aller Einsicht keine Macht in Händen hat." Dieser größte Schmerz warmir beschieden.

Ist der Volksstaat, der durch die Revolution den Obrigkeitsstaat abgelösthat, befähigt gewesen, die ungeheure Aufgabe zu lösen, vor die der Unglück- Die Mitschuldliehe Ausgang des Weltkrieges ihn gestellt hat ? Ist er befähigt gewesen, ^ es a ^ tennach dem Zusammenbruch die Geschicke des Reichs mit Energie in die Sy $temsHand zu nehmen und, aller Welt Achtung gebietend auch in den Tagennationalen Niederbruchs, der großen deutschen Vergangenheit wert zusein? Die Antwortet lautet: Nein. Es ist jedoch Gebot abwägender Ge-rechtigkeit, anzuerkennen, daß die Welt staatlicher und politischer Ideen,in denen das deutsche Volk im friedlichen Bewußtsein seiner Kraft bis zumAusbruch des Krieges gelebt hatte, zu jäh, zu gewaltsam zusammengestürztist, als daß es den Weg zur Neuordnung der Dinge mit der politischenUberlegtheit hätte finden können, die für die Nationalversammlung inWeimar, die für die ersten Jahre der Republik notwendig war. Sich selbstüberlassen, wie sie es in Weimar waren, wußten die Männer, die die Machtan sich gerissen hatten, mit ihr vorerst nur wenig anzufangen. Mitschuldan diesem Zustand war zweifellos das alte System, das dem Parlamen-tarismus allzu ablehnend gegenübergestanden hatte. Das hatte dazu geführt,daß, wer einem Parlament angehörte, sich dadurch mit ziemlicher Wahr-scheinlichkeit von hohen Staatsämtern ausschloß. Wer damals Karrieremachen, wer Minister werden wollte, tat gut daran, sich vom Parlamentfernzuhalten. Die Folge war, daß Regierungskrise und Parlament sich wieabgeschlossene Kasten feindselig und mißtrauisch gegenüberstanden. Selbstverabschiedete Minister, die an sich nichts mehr zu hoffen und nichts mehrzu fürchten hatten, hielten sich von parlamentarischer Betätigung fern.Maßnahmen der Regierung als Mitglieder der Volksvertretung zu kritisieren,die Regierung anzugreifen, wäre ihnen als Fronde gegen Kaiser und Reicherschienen. Das waren nicht subjektive Erwägungen des einzelnen, sondernErwägungen, die im System begründet lagen. In England und Frankreich greift der abgetretene Ministerpräsident seinen Nachfolger rücksichtslos an,wenn die Interessen des Landes ihm dies zu verlangen scheinen. In Deutsch-land war der entamtete Minister zum Schweigen verurteilt. Die Erfahrungen,die er sich erworben, die Vertrautheit mit Staatsgeschäften, die er sichangeeignet haben mochte, konnten dem Parlament nicht nutzbar gemachtwerden. Das war zweifellos kein gesunder Zustand. Ich habe die Schwierig-keiten bereits erwähnt, mit denen ich als Reichskanzler zu kämpfen hatte,als ich mehr als einmal Wilhelm II. für einen Versuch der Heranziehungvon Parlamentariern für leitende Staatsstellen gewinnen wollte. Die ver-schwindend kleine Zahl von Parlamentariern, die im früheren Deutschland Minister geworden sind, bestätigen als Ausnahmen nur die Regel.