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4 (1931) Jugend- und Diplomatenjahre
Entstehung
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zu erleichten, verpflichtet sich der Kaiser der Franzosen seinerseits beiläufig,die pekuniären Lasten auf sich zu nehmen, die sie mit sich bringen könnte.

Art. III. S. M. der Kaiser der Franzosen wird sich einer föderalen Ver-einigung des Nordbundes mit den Staaten Süddeutschland, Österreich aus-genommen, nicht widersetzen, welche Vereinigung auf ein gemeinsames Parla-ment basiert sein kann, wobei aber in billigem Maße die Souveränität besagterStaaten geachtet bleibt.

Art. IV. Seinerseits wird S.M. der König von Preußen in dem Falle,daß S. M. der Kaiser der Franzosen durch die Umstände bewogen werdensollte, seine Truppen in Belgien einrücken zu lassen oder es zu erobern,Frankreich die Beihilfe seiner Waffen gewähren und ihm mit allen seinenLand- und Seestreitkräften gegen und wider jede Macht beistehen, welche indiesem Falle ihm den Krieg erklären sollte.

Art. V. Um die vollständige Ausführung der bevorstehenden Bestimmungenzu sichern, schließen S. M. der König von Preußen und S. M. der Kaiserder Franzosen durch gegenwärtigen Vertrag eine Offensiv- und Defensiv-Allianz, welche sie sich feierlich aufrechtzuerhalten verpflichten. Ihre Majestätenmachen sich überdies und ausdrücklich anheischig, dieselbe in allen Fällen zubeobachten, wo ihre respektiven Staaten, deren Integrität sie sich gegenseitigverbürgen, von einem Angriff bedroht werden sollten, indem sie sich für ge-bunden halten, in einem derartigen Falle ohne Zögern und ohne sich unterirgendwelchen Vorwänden zu weigern, die militärischen Vorkehrungen zutreffen, welche durch ihr gemeinschaftliches Interesse im Einklang mit den obenangegebenen Klauseln und Voraussetzungen geboten sind.

Anmerkung des Verlags: Dieser Entwurf existiert in 2 Exemplaren, beide von der HandBenedettis, auf dem Papier der Französischen Botschaft geschrieben. Ein Exemplar (dashier faksimilierte) erhielt Bismarck von Benedetti am 29. August 1866. Bismarck versprach esdem König vorzulegen. Das Original des Entwurfs befindet sich im politischen Archiv desAusicärtigen Amts in Berlin . Die zweite Niederschrift sandte Benedetti am 23. August anRouher zur Begutachtung durch Kaiser Napoleon, der auch einige Randbemerkungen hinzu-fügte. Während des Krieges 1870/71 wurde dieses Dokument zusammen mit anderen Papierenin Rouhers Schloß Cercay erbeutet und nach Berlin gebracht, inzwischen aber nach Artikel 245des Versailler Friedens Vertrages Frankreich zurückgegeben. Vermutlich war es das Schicksaldieses zweiten Vertragsentwurfes, das Bülow veranlaßt (S. 176) zu berichten, daß Bismarckden Vertragsentwurf an Benedetti auf dessen Vorstellung hin zurückgegeben habe.