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Vergleichende Statistik der Eisen-Industrie aller Länder und Erörterung ihrer ökonomischen Lage im Zollverein / von Wilhelm Oechelhäuser
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dert seit dem 1. September 1844. Inzwischen wiederholtenNassau, Baden , Churhessen und auch Sachsen 1845 auf der sie-benten General-Konferenz in Karlsruhe den früheren Antrag aufeinen Roheisenzoll von 15 Sgr. Auch 1846 auf der vorletztenKonferenz zu Berlin ward dieser Antrag von Nassau eingebracht,eventuell die Ausscheidung und höhere Besteuerung des Fein-metalls vorgeschlagen. Allein die übrigen Staaten konnten sichebensowenig auf dieser wie auf der letzten (Wiesbader) Konfe-renz von 1851 zu einer Abänderung der bestehenden Sätze ent-schließen.

Nach den im Jahr 1848 von dem volkswirtschaftlichenAusschuß der Nationalversammlung angestellten Enqueten grup-piren sich die eingelaufenen Anträge der Sachverständigen undProduzenten hinsichtlich des Roheisenzolls in einer Weise, die inziemlich richtigem Verhältniß zu dem wirklich stattfindenden Schutz-bedürfniß der einzelnen Eisendistrikte des Zollvereins stehen dürste.Die Hüttenbesitzer Schlesiens erklärten sich mit dem Satz von10 Sgr. befriedigt, ebenso die im preußischen, braunschweigischenund anhaltinischen Harz. Im Königreich Sachsen sprach sich dasKönigl. Ober-Bergamt Freiburg für eine Erhöhung auf 15 Sgr.aus; die einzelnen Interessenten gingen in ihren Anträgen theil-weise noch viel weiter. Ebenso sprachen sich die thüringischenEisenproduzenten aus. In Süddeutschland, insbesondere Wür-temberg, wo der Hüttenbetrieb vollständig, und Baden, wo ergrößtentheils in Händen des Aerars ist, so wie auch in Rhein -baiern, verlangte man dringend die Erhöhung auf 15 Sgr.Nassau und beide Hessen verlangten einen Rvheisenzoll von 15Sgr. unter Ausscheidung des Feinmetalls zu 20 Sgr. DasKönigl. Ober-Bergamt Bonn sprach sich für den Satz von 15Sgr. aus, indem derselbe sowohl der Lage der Roheisenproduk-tion entspreche, als mit dem Stabeisenzoll von Thlr . 1. 15 Sgr.in richtigerem Verhältniß stehe. Die Hnttenbesitzer der Rheinpro-vinz , Westphalens und des Siegerlandes endlich beantragten dieBeibehaltung des Satzes von 10 Sgr. für alles graue (vornehm-lich zum Vergießen bestimmte). Roheisen, während nicht blos dasFeinmetall, sondern auch alles weiße und halbirte Roheisen aus-zuscheiden und mit 15 Sgr. pro Centner zu belegen sei. Neber-dies beantragten alle Roheisenproduzenten von Rheinpreußen,