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Berlin , wurden die betreffenden Anträge auf's Dringendste er-neuert. Da nun inzwischen das Fallen der Preise ununterbrochenfortgedauert hatte (1842 war der Durchschnittspreis zu Glasgow 50 sk., 1843 sogar nur 40 «n. pro Ton), so erklärte sichPreußen mit dem von Sachsen und Hessen-Darmstadt beantragtenSatze von 10 Sgr. einverstanden. Auch Braunschweig undBaiern stimmten bei, letzteres allerdings nur mit Vorbehalten,die es aber auf der nächsten Konferenz fallen ließ. Sonachwürde die Einigung auf diesen Satz erfolgt und derselbe vomBeginn der neuen Tarifperiode, dem 1. Januar 1844 an inGültigkeit getreten sein, hätten sich nicht über einige andere Punkteder Eisentarifirung Anständc gefunden, die aus Mangel an In-struktionen im Laufe der Konferenzen nicht mehr erledigt werdenkonnten. Preußen hatte nämlich, gegen das Ende der Konferenz,eine neue Fassung der ganzen Eisenpositivn in Vorschlag gebracht,dieselbe, welche der heutige Tarif erhält. Es blieb also nichtsübrig, als die Sache im Korrespondenzwege zu erledigen. Gleich-zeilig verflochten sich in diese Angelegenheit die mit Belgien we-gen eines Vertrages angeknüpften Unterhandlungen. Das Be-nehmen der belgischen Regierung im Frühjahr 1844 war im Be-griff, einen Handelskrieg mit dem Zollverein zu entzünden, undschon war diesseits angeordnet worden, daß vom 1. September1844 an das belgische Eisen einer um 50 Prozent erhöhten Ein-gangssteuer unterworfen werden sollte, als das plötzliche Nach-geben von jener Seite in sehr kurzer Frist zu dem Abschluß desbekannten Vertrages führte. Mit dem 1. September 1844 wardhiernach im Zollverein ein Normalzoll auf Roheisen von 10 Sgr.eingeführt, für belgisches Erzeugniß derselbe aber auf 5 Sgr. er-mäßigt. Ursprünglich galt dieses Zugeständniß nur für die Ueber-fuhr auf der belgisch-preußischen Landgrenze; es ward aber balddarauf auch auf den Weg über Maas und Rhein ausgedehnt,eine Concession, die es allein dem belgischen Eisen möglich ge-macht hat, selbst auf dem rechten Rheinufer und in Westphalen mitdem schottischen erfolgreich zu konkurriren. Wir werden imVerlaufe dieser Abhandlung ausführlich auf diesen für den gan-zen vereinsländischen Hochofenbetrieb so ominösen Vertrag zurück-kommen.
Wie schon erwähnt, bestehen die jetzigen Eisenzölle unverän-