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Hochöfen liefern den Centner wohl zu Thlr . t. 17 Sgr. odernoch billiger.
Abgesehen davon, daß seit jenem Zeitraum die allgemeinereEinführung der heißen Gebläseluft (die übrigens, wie schon §. 2.erwähnt, bei den in Deutschland vorhandenen Grundlagen derEisenerzeugung weit geringere ökonomische Erfolge mit sich brin-gen mußte als in England ) und andere technische Fortschritte dieSelbstkosten nicht unbedeutend und sicherlich um 4 — 5 Sgr. proCentner erniedrigt haben, so kann selbst der vorstehend ermittelteSatz von Thlr . 1. 20 Sgr. noch nicht als die äußerste Grenzeangesehen werden, bis wohin sich die Erzeugungskosten reduzirenlassen würden. Bei einem Werke, welches alle Kohlen kaufenmuß, ist vielleicht die Möglichkeit einer solchen Herabbringungder Selbstkosten ganz abgeschnitten, wenn nämlich der WaldbesitzerGelegenheit hat, den Preis, welchen er von dem Hüttenwerk er-hielt, auch bei anderen Verwendungsarten des Holzes zu er-zielen. Wo aber — wie dies in Schlesien sehr häufig ist —Hüttenwerk, Wald und wo möglich die Erzgruben noch dabei ineiner Hand sind, und die Eisenproduktion gleichsam nur das Ve-hikel zur Verwerthung des sonst werthlosen Holzes bildet, dakönnen die Eisenpreise noch unter jenen Satz herabgehen, ehe mandie Hochöfen kalt legt. Denn man wird selbst die geringste Wald-Rente lieber mitnehmen, als gar keine. Es ergiebt sich aberhieraus, daß die ganze Eisenzvllangelegenheit ebensowohl eineFrage für den Grund- und Waldbesitzer, — also für die Agri-kultur — wie für den Eigenthümer der Hütten ist.
Daß es unter diesen Verhältnissen sehr schwierig wäre, einenbestimmten Preis für schlesisches Holzkohleneisen festzustellen, undaus dessen Vergleichung mit den brittischen Eisenpreisen die Höhedes erforderlichen Schutzzolles zu bestimmen, leuchtet ein. Denndie gefundenen Selbstkosten von Thlr . 1. 20 Sgr. haben nur einerelative Richtigkeit, indem sie einen willkürlich gegriffenen Holz-preis von Itz bis 2 Thlrn. pro Klafter voraussetzen. Auch kannes in erster Ordnung der Zweck des Schutzzolls nicht sein, allenCapitalien, welche gegenwärtig der Hütten-, Gruben- und Wald-besitz repräsentirt, einen bestimmten Werth und eine bestimmteRente für alle Zukunft sichern zu wollen. Der Zweck einer sol-chen Maaßregel geht vielmehr direkt nur aus Erhaltung und Weiter-