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wird. Zudem sind in den letzten Jahren neue mächtige Eisen-steinlager näher bei den Kohlendistrikten entdeckt worden, wodurcheine große Anzahl von Werken zu billigeren und reicheren Eisen-steinen gelangte, und von den schwankenden Preisen der durchGräberarbeit gewonnenen Erze unabhängig ward. So erklärtsich jene gesteigerte Konkurrenz Belgiens auf ganz natürliche Weise.
Ihre Einwirkung auf den Umfang der diesseitigen Produkionund die Rentabilität des Betriebs konnte nicht ausbleiben. Seit4 Jahren muß das rheinische, westphälische und nassauische Holz-kohleneisen zu Preisen von 13^ bis 14^ Thlr . pro 1000 Pfd.verkauft werden, wozu es nach den gelieferten Prvduktionsnach-weisen unmöglich, oder doch nur von einzelnen ganz ausnahms-weise günstig gelegenen Werken dargestellt werden kann. Obgleichnun, wie später noch genauer nachgewiesen werden soll, die Preisedes inländischen Eisens, namentlich der besten Sorten, keineswegsum den Betrag der Zolle vom 1. September 1844 höher als diedes Auslands gehalten werden, so liegt es doch auf der Hand,daß beim Normalzoll von 10 Sgr. ein so abnormes Sinkender Preise und eine solche Absatzverminderung nicht hätte statt-finden können, wie sie seit 4 Jahren eingetreten sind. Wäredie Wirkung des Zolls von 10 Sgr. nicht durch den belgischenDifferentialzoll größtentheils illudirt worden, so konnte unmöglichein Preisverhältniß des inländischen Eisens zum ausländischenwiederkehren, wie es vor dem Zoll bestand. Dies ist aber that-sächlich der Fall. Seit 1848 stehen die inländischen Eisenpreisenoch niedriger als 1843, obgleich das schottische Eisen seitdem umden Betrag des Zolls vertheuert worden ist, und in Glasgow eherhöher als niedriger wie 1843 stand.
Was also im vorigen Paragraphen aus einer Berechnungder Erzeugungskosten hergeleitet worden, bestätigt sich auch durcheinen Blick auf die thatsächlichen Preisverhältnisse, daß nämlichjede Konkurrenz, die intensiver ist als die des schottischen Eisensbei einer Besteuerung von 10 Sgr., eine inländische Eisenerzeu-gung nicht mehr mit Nutzen zu betreiben gestattet, und auf dieganze Entwicklung des Gewerbes den nachtheiligsten Einfluß habenmuß. Wenn auch Zollmaaßregeln nicht im Stande sind, alleKrisen von einem Geschäfte fern zu halten, so vermögen sie dochvielfach helfend einzugreisen. So lag in der seit 1848 über