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die Eisenindustrie hereingebrochenen Krisis eine Hülfe allerdings imBereiche der Möglichkeit, Trotz des im Ganzen so bedeutend zu-rückgegangenen Eisenverbrauchs, wurden doch von Roheisen imDurchschnitt von 18zz 1,488,733 Ctr. jährlich eingeführt. Hättenun der belgische Differentialzoll die Wirkung des Normalzolls von10 Sgr. nicht beeinträchtigt, so würde, statt der 844,624 Ctr., dievon jener Gesammteinfuhr aus Belgien entfalle», höchstens die Hälfteeingeführt worden sein, und die inländische Produktion hätte sich,trotz der gesunkenen Consumtion, auf ihrer Höhe vollständig er-halten, ja noch ausdehnen können. Es würde aber eine großeTäuschung sein, wollte man, wie unsere Gegner rechnen, den Ge-winn aus der Einfuhr billigeren Eisens gegen jene Einbuße ander inländischen Erzeugung als ausgeglichen betrachten. Diesmöchte der Fall sein, wenn anzunehmen wäre, daß die durchEinschränkung der Eisenproduktion überflüssig gewordenen Kapital-und Menschenkräfte sofort und bis zur Beendigung der Krisisauf einen anderen Zweig der Gütererzeugung übergegangen wären.War dies aber etwa der Fall, oder liegt so Etwas nur im Be-reiche der Möglichkeit? Sicherlich nicht. Diese Verminderung derGütererzeugung war also ein reiner Ausfall in dem jährlichenEinkommen der Nation, und selbst wenn sich der Gewinn, denAndere an der vermehrten Einfuhr ausländischen Eisens machten,vollständig dagegen kompensirte, so bliebe eS immer noch zu be-dauern, daß der Gewinn denjenigen nicht zufloß, deren Kapitalund Thätigkeit einmal in der inländischen Eisenproduktion fest liegen.
Es wird sich in einem späteren Abschnitt aus einer Betrach-tung, welche die Zollmaaßregeln auf die Ausdehnung und Ent-wickelung der inländischen Produktion gehabt haben, noch klarerherausstellen, wie traurig der belgische Vertrag eingewirkt hat.Aus der oben stattgehabten Erörterung über die bestehenden Preis-verhältnisse, in Verbindung mit den gelieferten Nachweisen überdie untere Grenze der Selbstkosten, geht aber schon soviel hervor,daß die vollständige und nicht blos theilweise Beseitigung der Be-günstigung belgischen Eisens eine dringende Nothwendigkeit sürunsere Eisenindustrie ist, und daß die am 1. Januar 1852 vor-genommene Erhöhung von 5 auf 7^ Sgr. zwar dankbar aner-kannt, aber dennoch nur als eine ungenügende Maaßregel be-trachtet werden muß.