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Es folgt schon aus dieser Auseinandersetzung, wie bedeu-tungslos fast alle Angriffe auf die Eisenzölle sein müssen, die einso total falsches Prinzip zur Grundlage ihrer Berechnungen nahmen.
b. Der Einfluß der Zollerhöhung von 1844 auf dieinländischen Eisenpreise.
§. 53. Gehen wir nun auf die Berechnung des thatsäch-lichen Einflusses unserer Zölle auf die Eisenprcise ein, so habenwir dabei zwei Anhaltpunkte:
1) den Einfluß der Zollerhöhung.von 1844 und
2) das Verhältniß der ausländischen zu den inländischen Ei-senpreisen.
Wir beginnen mit Erörterung des ersten Punktes. Waszunächst das Roheisen betrifft, so hatte die Zollauflegung von1844 allerdings neben einer Sicherung des Absatzgebietes auchdie Tendenz eine Steigerung des Preises zu bewirken, um diebeiderseitige Konkurrenz ins Gleichgewicht zu bringen, wenn dieausländischen Preise auf die Selbstkosten herabgegangen sein würden.Dabei ist aber zu berücksichtigen, daß die Vertheuerung, wenigstensfür das Roheisen zum Verfrischen, nicht über 5 Sgr. pro Centner,als den Betrag des belgischen Differentialzolles steigen konnte,indem dieser, wie §. 47. unwiderleglich nachweist, das eigentlicheKonkurrenzverhältniß zum Auslande entschieden hat. Nun ist nichtin Abrede zu stellen, daß ohne jenen Zoll die inländischen Roh-eisenpreise vielfach noch niedriger stehen würden, als es gegen-wärtig der Fall ist. Dennoch kann von einer stattgesundenenallgemeinen Steigerung unserer Roheisenpreise um 5 oder gar10 Sgr. durchaus nicht die Rede sein. Wie dieß die thatsäch-lichen Preisverhältnisse beweisen, so läßt es sich auch ganz ein-fach erklären.
Das Roheisen (und noch mehr das Stabeisen), zerfallennämlich in sehr viele Sorten von verschiedenen Qualitäten undPreisen. Wie nun z. B. bei den Baumwollenwaaren die ordinärenDrucknessel im Preise steigen können, während dieß die Mousselinegar nicht berührt, oder wie die Surate Baumwolle ganz un-abhängig von der Sea-Jsland steigen oder fallen mag, so hatauch jede Eisensorte einigermaßen ihre eigene Konjunktur. Nun