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Vergleichende Statistik der Eisen-Industrie aller Länder und Erörterung ihrer ökonomischen Lage im Zollverein / von Wilhelm Oechelhäuser
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a. Der Zollanschluß des SteuervcreinS,

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Während die Frage von der Gestaltung des künftigen Ver-hältnisses zu Oesterreich noch vollständig im Schweben ist, dürfenwir den Zollanschluß des Steuervereins mit dem 1, Januar 1854als gesichert betrachten, da der Vertrag vom 7. Septbr. 1851allseitig ratifizirt und sanktionitt worden ist. Mit diesem Vertragist dem großen Werke, welches Preußen im Jahre 1818 durchdie Zolleinigung seiner bisher getrennten Provinzen begann undwelches stufenweise zu der Zolleinigung mit den Enklaven, zu dempreußisch-hessischen Verein von 1828, zu dem Vertrag mit dembaicrisch-würtembergischen Verein von 1829 und zu dem Zoll-verein von 1834 führte, der Schlußstein eingefügt und in demGewinn der Nordsee ^) die handelspolitische Selbstständigkeit deszollgeeinten Gebietes errungen.

Zn Bezug auf die Eisenindustrie stipulirt der Vertrag (An-lage zu Separat-Artikel 11.), daß die Einführung der vereins-ländischen Eisentarifirung mit dem 1. März 1853 ins Lebentreten solle. ^) Als Ausnahme wird serner (Separat-Art. 5.)die zollfreie Einfuhr der zur Vollendung der hannöverschen Staatö-eisenbahnen noch erforderlichen Schienen von Seiten Preußenszugestanden.

Im Interesse der inländischen Schienenwalzwerke können wirletztere Stipulation natürlicherweise nur bedauern. Ueberdießgiebt die Bestimmung (Art. 13.), daß im Steuerverein keine Nach-

') Eine engere Verbindung mit den großen Seestädten der Ostsee, Ham-burg nnd Bremen , wird allerdings die Bcdcntung der Zolleinigung mit demStcucrvercin erst vollständig hervortreten lassen. Allein es ist auch Wohlnicht mehr zu zweifeln, daß es baldigst, wenn auch vor der Hand nicht zurvollständigen Zolleinignng, so doch zur Errichtung vereinsländischen Entrepotsin den Hansestädten kommen wird.

") Es verlautet allerdings mit Bestimmtheit. (Anfang 1852) daß Han-nover auf der bevorstehenden Coufcrcnz der Zollvcrcinsstaaten, abweichendvon der durch Separat-Artikel 11. bereits eiugegaugcnen Verbindlichkeit, dieAbschaffung des Rohcisenzolls und die Reduktion aller übrige» Eisenzölle be-antragen werde. Es läge hierin, namentlich in dem ersteren Postulat, eineschwer zu begreifende Nücküchtlosigkeit grgen die dringenden Bedürfnisse undWünsche der meisten Vcrcinöstaateu. Wir hegen übrigens die feste Erwar-tung, daß sich wenige oder gar keine der übrigen Vcreinsglicder solchen For-derungen anschließen werden, wenn sie wirklich auftauchten.