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Vor der Hand ist überhaupt nur vom einem Handelsvertrage dieRede, wo;u man von allen Seiten geneigt ist; wie sich das Ver-hältniß künftig zu gestalten hat, das findet sich im Laufe der Zeitvon selbst.
Nach den stattgehabten Erörterungen über die Lage und dasEntwicklungsstadium der diesseitigen Eisenindustrie im Verhältnißzur österreichischen bedarf es des besonderen Nachweises gar nichtmehr, daß wir die dortige Konkurrenz durchaus nicht zu scheuenhaben, sondern im Gegentheil in Oesterreich ein weites Absatzge-biet für alle Sorten Eisen und Eisenfabrikate finden würden.Bedürfte dies noch eines Beweises, so läge er sicherlich in demUmstand, daß die mit dem 1. Februar d. I. in Kraft getreteneneue Besteuerung, trotz ihrer immer noch sehr hoben Sätze, dochschon den Abschluß ziemlich bedeutender Lieferungsverträge fürEisenbahnbedarf, sowie einen Absatz in verschiedenen Eisenwaarennach Oesterreich zur Folge gehabt hat.
In den Enquöten des volkswirthschastlichen Ausschusses derfrankfurter Nationalversammlung war speziell an die diesseitigenEisenproduzcnten und Fabrikanten die Frage gerichtet worden,welchen Einfluß sie von der Herstellung der Verkehrsfreiheit mitOesterreich erwarteten. Mit Ausnahme des Königlichen Berg-rathes zu Stuttgart und verschiedener Eisen- und Eisenwaaren-fabrikanten Würtembergs, der Oberpfalz und Nheinbaierns, sowiemehrerer Stahlproduzenten, versprachen sich alle Betheiligten einenweit überwiegenden Nutzen von einer solchen Maaßregel.
Sie würde aber offenbar für keine Gegend segensreicherwirken, als für die schlesischen und sächsischen Eisendistrikte. InSchlesien ist eine Grundlage für die Eisenindustrie, insbesonderefür den Betrieb bei Steinkohlen gegeben, wie sie in Oesterreich (Mähren und Böhmen ) auch vielleicht vorhanden, allein noch garzu keiner Entwicklung gebracht ist. Die Schutzbedürftigkeit unddas verhältnißmäßig geringfügige Wachsthum des schlesischenEisengewerbes kommen zum größten Theil auf Rechnung desaußerordentlich ungünstig gestalteten Absatzgebietes, und lieferndamit den Beweis, wie sehr die Handelspolitik der Nachbarstaa-ten auf die Nothwendigkeit von Schutzzollmaaßregeln hindrängenkann. Am äußersten Ende der, zwischen zwei der Eisenindustriehermetisch verschlossenen Zollgrenzen eingekeilten, Provinz belegen,