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lieh er. Er gilt als allgemeiner Berather, Rechtsbeistand, Fa-milienfreund der Bauern. Sein Prinzip ist: er würde ruinirtsein, wenn er einen einzigen Ansiedler unredlich behandelnwollte. Selbst Sering, der mit der ganzen Inbrunst desGläubigen an dem Prinzip festhält 15 ), dafs die Zukunft derKolonisation die auf Privatgütern unter mehr oder mindereingreifender Vermittlung staatlicher Organe sei, kann nichtumhin 16 ), die soziale Bedeutung des Vorgangs einzuräumen,„dafs mehrere hundert Tagelöhner und Bauernsöhne in einemund demselben Bezirk ein Dutzend Rittergüter auskaufen unddaraus einige hundert neue leistungsfähige Produktionsstättenbilden konnten, ohne jede andere Förderung als die eines ge-schickten Geschäftsmannes und ohne eine andere finanzielleUnterstützung als die des privaten Kredits“. Dieses LobSering’s, der die Ansiedlung besucht hat, ist uneingeschränkt 17 ),
l5 ) Sering S. 168.
Iß ) Sering S. 171.
17 ) Das einzige Bedenken Sering’s fliefst aus dem Verdacht, dafs derKolberger Geschäftsmann, der sich auch nach seiner Meinung durch die Aus-schlachtung der gedachten Güter ein so grofses soziales Verdienst erworbenhat, dahei einen Gewinn gemacht habe. „Die Kolberger Kolonisation ist einrein geschäftliches Unternehmen“, schreibt Sering (S. 183); „sie unterliegtdaher von vornherein dem Verdacht, dafs auch ihre besten Einrichtungen vorAllem den Sinn haben, die Kolonisten umsomehr zur Zahlung ihrer Schuld-verbindlichkeiten zu befähigen, und gestatten sollen, diese Verpflichtungenentsprechend höher zu schrauben“. Dieser Verdacht ist gewifs zutreffend,zumal wenn man daran denkt, dafs auch im 18. Jahrhundert Kolonisations-bestrehungen Friedrich Wilhelms I. und Friedrichs des Grofsen keinen an-deren Zweck hatten. Auch geht Sering seihst nicht so weit, aus diesemStreben der Kolonisation ein Verbrechen zu machen. Er giebt zu, dafs dieErzielung eines Gewinnes die Voraussetzung sei, dafs die Kolonisation weiterfortschreite. Aber er fürchtet, dafs der Gewinn, welcher erzielt worden, einzu grofser sei, gieht aber zu, dafs „die Preise, welche die Kolonisten für ihrLand bezahlt haben, nicht über den Betrag hinausgehen, welcher in jenenGegenden für bäuerliche Grundstücke üblich ist“. Damit allein schon er-scheinen seine moralischen Befürchtungen als widerlegt. Sie wären es nur- indem Falle nicht, dafs der übliche Preis für bäuerliche Grundstücke ein so/ hoher wäre, dafs den Arbeitern nicht der unabhängige und sichere Bezug des
Arbeitsverdienstes, um dessentwillen allein sie Land zu kaufen suchen, ver-bliebe und ihr Besitz demgemäfs subhastirt würde. Nun zeigt aber Seringselbst, dafs, wenn auch ein Drittel aller Ansiedler noch „auf schwachen