kraft überläßt einem Anderen nicht nur eine vorübergehende Nutzungin freiem Vertrag, sondern er ist, sei es als Unfreier von Geburt, seies, weil er das Land von dessen Eigentümer zur Nutzung innehat,zu persönlichen Leistungen und Abgaben gezwungen.
Das Prinzip der feudalen Wirtschafts- und Gesellschaftsordnungist also Über- und Unterordnung der "Menschen auf dem Wege derLeihe. Der Eigentümer von Land oder Inhaber anderer nutzbarerRechte überträgt deren Nutzung auf einen Anderen, gegen dessenVerpflichtung, ihm bei gewissen Gelegenheiten größere oder geringereAbgaben in Anerkennung seines höheren Rechts zu entrichten undregelmäßig Dienste oder Abgaben oder beides zu leisten. Der Leihendewird infolge der Übertragung der Herr des Beliehenen, dieser seinMann. Beide treten durch die Beleihung in ein Treuverhältnis zu-einander. Sie werden dadurch zu gegenseitiger Unterstützung ver-pflichtet.
Im völligen Gegensatz hiezu steht die kapitalistische Wirtschafts-ordnung. In ihr hat statt des Landes die führende Rolle das Geld.Es ist das Hauptproduktionsmittel geworden. Nicht als ob Kapitalidentisch wäre mit Geld. Aber man produziert nicht mehr ausschließ-lich für den Eigenbedarf. Oft produziert man gar nicht mehr, waszur Befriedigung der eigenen Bedürfnisse dient. Man produziert ganzoder teilweise für den Verkauf. Ebenso verbraucht jeder nicht nurdas, was er selbst produziert hat; ein jeder erhält, was er braucht, inwachsendem Maße gegen Geldzahlung, nicht bloß die Sachgüter undDienste, die er für persönliche Zwecke, sondern auch die, welche erzu weiterer Produktion nötig hat. Daher werden die Güter nicht mehrmit Rücksicht auf ihre technischen Eigenschaften ins Auge gefaßt,sondern als Verkörperung von Geldwert und ebenso die Produktions-mittel, die bei ihrer Herstellung Verwendung finden. 1 ) Das gilt sowohl