herstellt, als was sie selbst verbraucht. Es fehlt also jeder Anlaß,sowohl Sachgüter als auch Dienste von Anderen zu kaufen; undebensowenig kann man die Produktionsmittel, über die man verfügt,in der Weise nutzbar machen, daß man Güter herstellt, die man anAndere verkauft. Nur gelegentlich kommen Kaufleute, die ein Gutbieten, welches das Verlangendes zu besitzen, erregt, ohne daß manes selbst herzustellen vermöchte. Dann findet ein Austausch vonSelbsterzeugtem gegen das fremde Gut statt. Aber diese Kaufleutesind Fremde, und solcher Kauf bildet die Ausnahme. Dasselbe giltvon den wenigen Fällen, in denen sich freie Personen gegen Föhn zuArbeitsleistungen verpflichten. Dementsprechend vermögen die Reichen,welche über mehr Güter verfügen, als sie selbst brauchen, sie nurnutzbar zu machen, indem sie Andere ernähren, die ihnen dafür alsAbhängige dienen, oder indem sie ihre Güter Anderen zur Nutzunggegen die Verpflichtung zu Abgaben und Diensten leihen; und um-gekehrt kann derjenige, welcher Güter begehrt, ohne über die zu ihrerProduktion nötigen Mittel zu verfügen, sie nur erlangen, indem er sichin den Dienst eines Anderen begibt, der ihn dafür ernährt oder ihmdafür Fand oder andere nutzbare Rechte überläßt. Je größer dieZahl der Personen, die vermöge solcher Beleihungen im Dienstver-hältnis eines Anderen stehen, desto größer ist dessen Ansehen undM acht.
Diese Wirkungen der Naturalwirtschaft machten sich geltend imöffentlichen, wie im privaten Feben. Der König vermag sich diebenötigten Dienste nicht zu verschaffen, außer indem er seine Beamtemit Fand belehnt. Der Private, der einen Besitz hat, größer, als daßer ihn mit seinen Hausgenossen bewirtschaften könnte, kann ihn nichtnutzbar machen, außer indem er Teile desselben an Andere gegendie Verpflichtung zu Diensten und Abgaben verleiht. Der Feudal-herr, der die Nutzung eines Guts einem Andern überträgt, begibt sichaber damit nicht seines Eigentums. Er verzichtet nur auf dessenNutzung zu Gunsten eines Anderen. Er bleibt # der Obereigentümer;dieser ist der Nutzeigentümer. Umgekehrt: Der Träger von Arbeits-