Wir leben heute im Zeitalter des Kapitalismus . Für viele ist dasWort Kapitalismus ein Greuel. Aber vielen, welche gegen den Kapi-talismus eifern, ergeht es wie Herrn Jourdain im Bourgeois Gentil-homme, der über vierzig Jahre Prosa gesprochen, ohne es zu wissen.Sie praktizieren selbst den Kapitalismus, ohne davon eine Ahnung zuhaben. Daher gilt es, um die Frage nach den Anfängen des Kapi-talismus zu beantworten, vor allem festzustellen, was man darunterversteht.
Der moderne Kapitalismus 1 ) ist im Gegensatz zur feudalen Wirt-schaftsordnung erwachsen, und diese ist der notwendige Ausfluß der
z ) Wenn ich von modernem Kapitalismus spreche, meine ich den Kapitalismus,der sich im Abendlande mit dem Wiedererwachen der Geldwirtschaft im Mittelalterentwickelt hat. Im Gebiet des byzantinischen Reiches ist der Kapitalismus, wie ersich im Phönikerland, in Griechenland, im ptolomäischen Ägypten und nach demzweiten punischen Kriege in Rom entwickelt hatte, nie untergegangen, und auch derKapitalismus des Abendlands hat sich nur als Fortsetzung und Übertragung des imbyzantinischen Reiche fortbestehenden Kapitalismus der alten Welt nach Italien undanderen abendländischen Gebieten entwickelt. Sombart allerdings bestreitet, ebensowie andere dies tun, daß es im Altertum einen Kapitalismus gleich dem modernenüberhaupt gegeben habe; in einer neuerlich erschienenen Abhandlung (Archiv fürSozial Wissenschaft und Sozialpolitik XLI, 304, 305) sieht er einen Beweis hiefür darin,daß die antike Welt den Begriff »Geschäft« nicht gekannt habe. Dieser Begriff istim Mittelalter entstanden, als aus der Hausgemeinschaft durch Ausscheiden von Mit-gliedern derselben aus der gemeinsamen Verbrauchswirtschaft eine gemeinsame Er-werbswirtschaft vertragsmäßig fortbestand. (Vgl. Max Weber, Zur Geschichte derHandelsgesellschaften im Mittelalter. Stuttgart 1889.) Nun läßt sich allerdings nichtmit Sicherheit sagen, ob die Firma Igibi und Söhne, die in Babylon von den ZeitenSanheribs (705—681) bis zu denen Nebukadnezars, also über ein Jahrhundert langblühte, schon über das Stadium der Hausgemeinschaft hinausgeschritten war. (SieheJ. Köhler und F. E. Peiser, Aus dem Babylonischen Rechtsleben IV. Leipzig 1898,S. 2i.) Auch die Geschäfte, welche Murashü und seine Söhne in der Zeit des per-sischen Königs Artaxerxes I. (465—424) bis zu der von Artaxerxes 11.(404—359)abgeschlossen hat, sind zwar ein Zeugnis dafür, daß ein und dieselbe Familie durch