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Die Anfänge des modernen Kapitalismus : Festrede gehalten in der öffentlichen Sitzung der K. Akademie der Wissenschaften am 15. März 1913
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den Familienhaushalt abliefert, und ob er nicht billiger anderswo wohntund ißt. Wir haben da also schon abgesehen von der Wirtschaftseinheitdes Vaters innerhalb der Familie die Frau und den achtzehnjährigen Sohn.

Wir sehen also: die Anerkennung eines Sondervermögens der Fraugegenüber dem Mann, der Kinder gegenüber den Eltern ist bereits erfolgt.Hand in Hand damit geht eine Beschränkung der Autorität des Familien-hauptes gegenüber Frau und Kindern. Das aber, was diese Emanzipationvon Frau und Kindern ermöglicht, ist ein neues Individuum, das sich indem Maße, in dem die Autorität der alten, auf gemeinsamer Abstammungberuhenden Verbände, die alten Wirtschaftseinheiten, schwinden, über allenein gemeinsames Territorium Bewohnenden sich erhoben hat: der Staat.Frau und Kinder werden gegenüber dem Gatten und Vater in wachsendemMaße in ihrer persönlichen Freiheit durch die moderne Gesetzgebung ge-schützt. Mit anderen Worten: auch innerhalb der individuellen Familiegelangt die Individualität von Frau und Kindern in wirtschaftlicher wie inpersönlicher Beziehung zu einer wachsenden Anerkennung; von dem altenFamilienkommunismus ist nichts als eine magere Unterhaitungspflicht zwischenMann und Frau und Aszendenten und Deszendenten geblieben.

II. Exkurs.

Über den vierten Kreuzzug.

Es war im Jahre 1199. Der dritte Kreuzzug hatte mit den ärger-lichsten Zwistigkeiten zwischen Philipp August von Frankreich und RichardLöwenherz geendet. Nach Richards Rückkehr war heftiger Krieg zwischenbeiden entbrannt. Dabei hatte sich gezeigt, wie wenig man sich in Wirklich-keit auf die dem Rechte nach ideale feudale Wirtschafts- und Gesellschaftsord-nung verlassen konnte. Die größten französischen Kronvasallen hatten imWider-spruch zu ihren Pflichten gegen den französischen König die Partei Richardsgenommen. Da war Richard bei der Belagerung des Schlosses Chaluz ge-fallen, und nun sollten die wortbrüchigen Kronvasallen sich vor dem Lehens-gerichtshof verantworten. 1 ) Ihre Sache stand schlecht. Da kam ihnen zu

3 ) Vgl. J. A. Buchon, Histoire des conquetes et de l6tablissement des Franqaisdans les etats de lancienne Grece sous les Ville-Hardoin ä la suite de la quatri^mecroisade, t. I, Paris 1846. Vgl. auch Chronique dErnoul et de Bernard le Tr^sorier,par L. de Mas Latrie, Paris 1871, p. 337.

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